Geschichte

Zeitverlauf

1920 wurde per Gesetz die neue Stadtgemeinde Berlin geschaffen, in der sieben Städte, 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke mit Berlin zu einer neuen Verwaltungseinheit zusammengefasst wurden, die eine einheitliche Verwaltung und ausreichende Versorgung der sich immer weiter ausdehnenden deutschen Hauptstadt gewährleisten sollte (“Groß-Berlin-Gesetz”). Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wuchs Berlin über Nacht auf die 13-fache Größe an. Allerdings waren längst nicht alle eingemeindeten Kommunen und Bürger mit der gesetzlich beschlossenen Aufgabe ihrer oft Jahrhunderte alten Selbständigkeit einverstanden, da sie einen Verlust der kommunalen Identität und Selbstbestimmung befürchteten. Um dem entgegenzuwirken, erhielt die neue Großgemeinde eine zweistufige Verwaltung: den Magistrat (heute: Senat), der übergeordnete städtische Aufgaben hat, und die damals 20 Bezirke, in denen örtliche, die Bürger direkt betreffende Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden.