Bild: BA Treptow-Köpenick
Um weiterhin im Bedarfsfall, gemäß europarechtlichen und nationalen Sicherheitsvorschriften, Rollstühle auf den Friedhöfen bereitstellen zu können, muss eine technische Prüfung nach Medizinprodukteverordnung erfolgen. Es wird davon ausgegangen, dass die Prüfungen noch im September 2024 abgeschlossen werden und die Rollstühle ab Oktober wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Bitte erkundigen Sie sich im Voraus bei der Friedhofsverwaltung oder dem Friedhof darüber, ob ein Rollstuhl dort bereits wieder ausgeliehen werden kann.