Bestattungsarten

Reihengrabstätten für Erd- und Urnenbestattungen

Urnenreihegrab

Sie werden für Erd- und Urnenbestattungen angeboten, der Reihe nach vergeben und daher von der Friedhofsverwaltung bestimmt. Das Nutzungsrecht von 20 Jahren kann nicht verlängert werden. Nach der Beisetzung erfolgt die Gestaltung und Pflege durch die Nutzungsberechtigten. Hier besteht die Möglichkeit ein Grabmal zu errichten, welches genehmigungspflichtig ist. Eine Erdreihengrabstätte kann mit je einem Sarg und eine Urnenreihengrabstätte mit je einer Urne belegt werden.

Die Reihengrabbestattung ist auf folgenden Friedhöfen möglich:

Gebühren für Erdreihengräber

Feier
(in Euro)
stilles Gedenken
(in Euro)
ohne Halle
(in Euro)
Nutzungsrecht neu 52,00 52,00 52,00
Bestattungsgrundgebühr 496,00 496,00 496,00
Beisatz 232,00 232,00 232,00
Feierhalle 159,00 58,00
Zwischensumme 939,00 838,00 780,00
Merkpfahl 8,00 8,00 8,00
Endsumme 947,00 846,00 788,00
  • Gebühren Erdreihengrab

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Gebühren für Urnenreihengräber

Feier
(in Euro)
stilles Gedenken
(in Euro)
ohne Halle Feier
(in Euro)
im Krematorium
(in Euro)
Nutzungsrecht neu 52,00 52,00 52,00 52,00
Bestattungsgrundgebühr 496,00 496,00 496,00 496,00
Beisatz 91,00 91,00 91,00 91,00
Feierhalle 159,00 58,00 22,00
Zwischensumme 798,00 697,00 661,00 639,00
Schmuckurne 10,00 10,00 10,00 10,00
Krematorium außerhalb 8,00 8,00 8,00 8,00
Zwischensumme 816,00 715,00 679,00 657,00
seitliche Abgrenzung L=50cm 17,00 17,00 17,00 17,00
Merkpfahl 8,00 8,00 8,00 8,00
Endsumme 841,00 740,00 704,00 682,00
  • Gebühren Urnenreihengrab

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Weitere Gebühren

Benutzung der Feierhalle über 30 min
je weitere angefangene 10 min 53,00 Euro
Abschiednahme am offenen Sarg
für die ersten 10 min 15,00 Euro
je weitere angefangene 10 min 4,00 Euro

Eine Übersicht aller Gebühren finden Sie hier.

Wahlgrabstätten für Erd- und Urnenbestattungen

Urnenwahlgrabstätte

Die Lage der Wahlgrabstätten wird von den Hinterbliebenen ausgewählt und kann für Erd- und Urnenbestattungen gewählt werden. Das Nutzungsrecht von 20 Jahren kann verlängert werden. Eine Erdwahlgrabstätte kann mit je einem Sarg und einer Urne belegt werden, auch ein Zusammenlegen von mehreren nebeneinander liegenden Grabstellen zu Mehrfachgräbern ist möglich. Bei der Urnenwahlgrabstätte besteht die Möglichkeit je vier Urnen beizusetzen. Die Gestaltung und die Pflege nach der Beisetzung erfolgt durch die Nutzungsberechtigten. Es kann ein stehendes oder liegendes Grabmal errichtet werden, dessen Aufstellung genehmigungspflichtig ist.

Die Wahlgrabbestattung ist auf folgenden Friedhöfen möglich:

Gebühren für Erdwahlgräber

Feier
(in Euro)
stilles Gedenken
(in Euro)
ohne Halle
(in Euro)
Nutzungsrecht neu 52,00 52,00 52,00
Bestattungsgrundgebühr 520,00 520,00 520,00
Beisatz 285,00 285,00 285,00
Feierhalle 159,00 58,00
Zwischensumme 1016,00 915,00 857,00
Merkpfahl 8,00 8,00 8,00
Endsumme 1024,00 923,00 865,00
Gebühren Erdwahlgrabsatz 2. Erde
Feier
(in Euro)
stilles Gedenken
(in Euro)
ohne Halle
(in Euro)
Nutzungsrecht neu 14,00 14,00 14,00
Bestattungsgrundgebühr 520,00 520,00 520,00
Beisatz 285,00 285,00 285,00
Feierhalle 159,00 58,00
Zwischensumme 978,00 877,00 819,00
Standsicherheitsüberprüfung 4,00 € pro Jahr 4,00 € pro Jahr 4,00 € pro Jahr
  • Gebühren Erdwahlgrab

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Gebühren für Urnenwahlgräber

Neukauf (1 m², Urnenfamilie)
Feier
(in Euro)
stilles Gedenken
(in Euro)
ohne Halle
(in Euro)
Feier im Krema
(in Euro)
Nutzungsrecht neu 52,00 52,00 52,00 52,00
Bestattungsgrundgebühr 520,00 520,00 520,00 520,00
Beisatz 97,00 97,00 97,00 97,00
Feierhalle 159,00 58,00 22,00
Zwischensumme 828,00 727,00 691,00 669,00
Schmuckurne 10,00 10,00 10,00 10,00
Krematorium außerhalb 8,00 8,00 8,00 8,00
Zwischensumme 846,00 745,00 709,00 687,00
seitliche Abgrenzung L=1 m 32,00 32,00 32,00 32,00
Merkpfahl 8,00 8,00 8,00 8,00
Endsumme 886,00 785,00 749,00 727,00
Nachbeisatz (1 m², Urnenfamilie)
Feier
(in Euro)
stilles Gedenken
(in Euro)
ohne Halle
(in Euro)
Feier im Krematorium
(in Euro)
Nutzungsrechtsverlängerung 14,00 14,00 14,00 14,00
Bestattungsgrundgebühr 520,00 520,00 520,00 520,00
Beisatz 97,00 97,00 97,00 97,00
Feierhalle 159,00 58,00 22,00
Zwischensumme 790,00 689,00 653,00 631,00
Schmuckurne 10,00 10,00 10,00 10,00
Krematorium außerhalb 8,00 8,00 8,00 8,00
Zwischensumme 808,00 707,00 671,00 649,00
Standsicherheitsüberprüfung 4,00 € pro Jahr 4,00 € pro Jahr 4,00 € pro Jahr 4,00 € pro Jahr
  • Gebühren Urnenwahlgrab

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Weitere Gebühren

Benutzung der Feierhalle über 30 min
je weitere angefangene 10 min 53,00 Euro
Abschiednahme am offenen Sarg
für die ersten 10 min 15,00 Euro
je weitere angefangene 10 min 4,00 Euro

Eine Übersicht aller Gebühren finden Sie hier.

Gemeinschaftsgrabstätten für Erd- und Urnenbestattungen

Bestattungsarten_Gemeinschaft

Bei Gemeinschaftsgrabstätten erfolgt die Vergabe der Reihe nach durch die Friedhofsverwaltung. Die Grabstätten werden für Erd- und Urnenbestattungen überwiegend als Rasenfläche angeboten. Das Nutzungsrecht von 20 Jahren kann nicht verlängert werden. Das Anlegen, Instandhalten und Pflegen obliegt der Friedhofsverwaltung. Eine idividuelle Kennzeichnung der Grabstätte ist hier nicht möglich. Auf den Friedhöfen Adlershof, Oberschöneweide und Rahnsdorf ist die Möglichkeit der Namensnennung in verschiedenen Varianten gegeben. Eine zentrale Blumenablagefläche ist auf allen Friedhöfen vorhanden. Eine Erdgemeinschaftsgrabstätte kann mit einem Sarg und eine Urnengemeinschaftsgrabstätte mit je einer Urne belegt werden.

Auf folgenden Friedhöfen ist eine Gemeinschaftsgrabbestattung möglich:

Gebühren für Erdgemeinschaftsgräber

Feier
(in Euro)
stilles Gedenken
(in Euro)
ohne Halle
(in Euro)
Nutzungsrecht neu 52,00 52,00 52,00
Bestattungsgrundgebühr 496,00 496,00 496,00
Anlage/Instandhaltung 1027,00 1027,00 1027,00
Beisatz 228,00 228,00 228,00
Feierhalle 159,00 58,00
Endsumme 1962,00 1861,00 1803,00
  • Gebühren Erdgemeinschaftsanlage

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Gebühren für Urnengemeinschaftsgräber

Feier
(in Euro)
stilles Gedenken
(in Euro)
ohne Halle
(in Euro)
Feier im Krematorium
(in Euro)
Nutzungsrecht neu 52,00 52,00 52,00 52,00
Bestattungsgrundgebühr 496,00 496,00 496,00 496,00
Anlage/Instandhaltung 69,00 69,00 69,00 69,00
Beisatz 87,00 87,00 87,00 87,00
Feierhalle 159,00 58,00 22,00
Zwischensumme 863,00 762,00 726,00 704,00
Schmuckurne 10,00 10,00 10,00 10,00
Krematorium außerhalb 8,00 8,00 8,00 8,00
Endsumme 881,00 780,00 744,00 722,00
  • Gebühren Urnengemeinschaftsanlage

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Weitere Gebühren

Benutzung der Feierhalle über 30 min
je weitere angefangene 10 min 53,00 Euro
Abschiednahme am offenen Sarg
für die ersten 10 min 15,00 Euro
je weitere angefangene 10 min 4,00 Euro

Eine Übersicht aller Gebühren finden Sie hier.

Ruhegemeinschaft für Urnenbeisetzungen

Ruhegemeinschaft

Die Ruhegemeinschaft ist eine große, einheitlich mit Blumen und Pflanzen gestaltete Fläche. Zu jeder Beisetzung gehört der Name des Verstorbenen. Dieser ist auf einer einzelnen Grabplatte oder gemeinsam auf einer Tafel aufgeführt, je nachdem wie die jeweilige Ruhegemeinschaft gestaltet ist. Die Ruhegemeinschaften befinden sich auf alten Gräbern mit erhaltenswürdigen Grabdenkmälern oder auch auf neuen, extra hiefür ausgewiesenen Flächen. Allen gemeinsam ist, dass eine Beisetzung in einer Ruhegemeinschaft nur nach Abschluss eines Dauerpflegevertrages möglich ist. Der Vertrag sichert die fachgerechte Gestaltung und Pflege für 20 Jahre.

Urnen-Partner-Ruhegemeinschaften
Vielfach wird beim Angebot der Ruhegemeinschaften der Wunsch nach einer Platzreservierung für den Lebenspartner erfragt. Anders als bei den Ruhegemeinschaften kann in der Partner-Ruhegemeinschaft ein Platz für den Lebenspartner frei gehalten werden. Dabei werden zu einem Festpreis die gleichen Leistungen und die gleiche hohe Pflegequalität wie bei Ruhegemeinschaften angeboten. Für eine Partner-Ruhegemeinschaft werden zwei Dauergrabpflegeverträge bei der Friedhofs Treuhand Berlin abgeschlossen. Die Ruhefristen beider Urnen belaufen sich in den Reihengräbern auf je 20 Jahre. Anders als bei Urnenwahlgrabstätten kann aber kein Nutzungsrecht nachgekauft werden und der Zeitraum, indem beide Grabstätten gleichzeitig gepflegt werden, kann variieren.

Ruhegemeinschaften sind auf folgenden Friedhöfen möglich:

Gebühren für Ruhegemeinschaft

Dauergrabpflege über Friedhof Treuhand Berlin = ca. 995,00 €
Feier
(in Euro)
stilles Gedenken
(in Euro)
ohne Halle
(in Euro)
Feier im Krematorium
(in Euro)
Nutzungsrecht neu 52,00 52,00 52,00 52,00
Bestattungsgrundgebühr 496,00 496,00 496,00 496,00
Beisatz 91,00 91,00 91,00 91,00
Feierhalle 159,00 58,00 22,00
Zwischensumme 798,00 697,00 661,00 639,00
Schmuckurne 10,00 10,00 10,00 10,00
Krematorium außerhalb 8,00 8,00 8,00 8,00
Endsumme 816,00 715,00 679,00 657,00
  • Gebühren Ruhegemeinschaft

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Weitere Gebühren

Benutzung der Feierhalle über 30 min
je weitere angefangene 10 min 53,00 Euro
Abschiednahme am offenen Sarg
für die ersten 10 min 15,00 Euro
je weitere angefangene 10 min 4,00 Euro

Eine Übersicht aller Gebühren finden Sie hier.

Urnenwandgrabstätten / Stelen

Bestattungsarten_Stele

Wandgrabstätten / Stelen dienen der oberirdischen Beisetzung von Urnen in baulichen Anlagen. Die Lage der Fächer wird von den Hinterbliebenen ausgewählt. Ein Wand-Stelen- Fach kann bis zu zwei Urnen aufnehmen. Die Ruhezeit beläuft sich je Urne auf 20 Jahre.

Urnenstelen sind auf folgenden Friedhöfen möglich:

Gebühren für Urnenwandgrab

Neukauf
Feier
(in Euro)
stilles Gedenken
(in Euro)
ohne Halle
(in Euro)
Feier im Krematorium
(in Euro)
Nutzungsrecht neu 52,00 52,00 52,00 52,00
Bestattungsgrundgebühr 520,00 520,00 520,00 520,00
Anlage/Instandhaltung 161,00 161,00 161,00 161,00
Beisatz 50,00 50,00 50,00 50,00
Denkplatte 32,00 32,00 32,00 32,00
Feierhalle 159,00 58,00 22,00
Zwischensumme 974,00 873,00 837,00 815,00
Schmuckurne 10,00 10,00 10,00 10,00
Krematorium außerhalb 8,00 8,00 8,00 8,00
Endsumme 992,00 891,00 855,00 833,00
Nachbeisatz
Feier
(in Euro)
stilles Gedenken
(in Euro)
ohne Halle
(in Euro)
Feier im Krematorium
(in Euro)
Nutzungsrecht neu 14,00 14,00 14,00 14,00
Bestattungsgrundgebühr 520,00 520,00 520,00 520,00
Anlage/Instandhaltung 161,00 161,00 161,00 161,00
Beisatz 50,00 50,00 50,00 50,00
Feierhalle 159,00 58,00 22,00
Zwischensumme 904,00 803,00 767,00 745,00
Schmuckurne 10,00 10,00 10,00 10,00
Krematorium außerhalb 8,00 8,00 8,00 8,00
Endsumme 922,00 821,00 785,00 763,00
  • Gebühren Urnenwandgrab

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Weitere Gebühren

Benutzung der Feierhalle über 30 min
je weitere angefangene 10 min 53,00 Euro
Abschiednahme am offenen Sarg
für die ersten 10 min 15,00 Euro
je weitere angefangene 10 min 4,00 Euro

Eine Übersicht aller Gebühren finden Sie hier.

Baumbeisetzungen

Friedhof Baumschulenweg Baumbeisetzung

Die Lage der Grabstätte wird von den Hinterbliebenen ausgewählt. Das Nutzungsrecht von 20 Jahren kann verlängert werden. Die Anzahl der Urnen einer Grabstätte richtet sich nach dem Baum. Die Gestaltung und die Pflege nach der Beisetzung erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Es kann ein Naturstein mit Namen und Lebensdaten gelegt werden. Dieser Antrag ist genehmigungspflichtig und gebührenpflichtig.
In einem Familienbaum können zwischen 10 bis 15 Urnen beigesetzt werden.

Baumbeisetzungen sind auf folgendem Friedhof möglich:

Gebühren für Baumbestattungen

Familien- oder Gemeinschaftsbaum, keine Schmuckurnen erlaubt
Feier
(in Euro)
stilles Gedenken
(in Euro)
ohne Halle
(in Euro)
Feier im Krematorium
(in Euro)
Nutzungsrecht neu 52,00 52,00 52,00 52,00
Bestattungsgrundgebühr 520,00 520,00 520,00 520,00
Anlage Baumfeld 675,00 675,00 675,00 675,00
Beisatz 108,00 108,00 108,00 108,00
Feierhalle 159,00 58,00 22,00
Zwischensumme 1514,00 1413,00 1377,00 1355,00
Krematorium außerhalb 8,00 8,00 8,00 8,00
Zwischensumme 1522,00 1421,00 1385,00 1363,00
Liegestein beim Familienbaum 32,00 32,00 32,00 32,00
Endsumme 1554,00 1453,00 1417,00 1395,00
Nachbeisatz, Familienbaum, keine Schmuckurnen erlaubt
Feier
(in Euro)
stilles Gedenken
(in Euro)
ohne Halle
(in Euro)
Feier im Krematorium
(in Euro)
Nutzungsrecht neu 14,00 14,00 14,00 14,00
Bestattungsgrundgebühr 520,00 520,00 520,00 520,00
Anlage Baumfeld 675,00 675,00 675,00 675,00
Beisatz 108,00 108,00 108,00 108,00
Feierhalle 159,00 58,00 22,00
Zwischensumme 1476,00 1375,00 1339,00 1317,00
Krematorium außerhalb 8,00 8,00 8,00 8,00
Zwischensumme 1484,00 1383,00 1347,00 1325,00
Liegestein beim Familienbaum 32,00 32,00 32,00 32,00
Endsumme 1516,00 1415,00 1379,00 1357,00
  • Gebühren Baumbestattung

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Weitere Gebühren

Benutzung der Feierhalle über 30 min
je weitere angefangene 10 min 53,00 Euro
Abschiednahme am offenen Sarg
für die ersten 10 min 15,00 Euro
je weitere angefangene 10 min 4,00 Euro

Eine Übersicht aller Gebühren finden Sie hier.

Seebeisetzungen

Bestattungsarten_See

Bei Seebestattungen werden spezielle Seeurnen dem Meer übergeben. Folgende Erforderliche Unterlagen zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Friedhofszwangmüssen vorgelegt werden:

1. Einzahlung der Verwaltungsgebühr
nach Tarifstelle 6042 der Verwaltungsgebührenordnung vom 27. Juni 1972 in der jeweils gültigen Fassung:

aktuell 58,80 € (Stand 01.01.2010)

per Verrechnungsscheck oder per Überweisung an:
Berliner Sparkasse, IBAN DE55 100 500 00 161 301 3228,
Kassenzeichen für die Seebestattung: 01 39 000 676 673 – Nachname des Verstorbenen

2. Sterbeurkunde (Original)

3. Begleitschreiben des mit der Beisetzung beauftragten Bestattungsinstitutes

4. schriftlicher Antrag eines Hinterbliebenen (komplette Anschrift angeben)
auf Befreiung vom Friedhofszwang oder einen Vorsorgevertrag/Willenserklärung

5. Einäscherungsbescheinigung eines Berliner Krematoriums
für die Erlaubnis außerhalb Berlins eingeäscherter Verstorbenen ist das jeweilige Bundesland zuständig

6. Urnenanforderung des Seebestatters
Der Seebestatter muss nach erfolgter Beisetzung einen Nachweis über den Verbleib der Urne senden (Auszug aus dem Schiffstagebuch