Bezirksbeauftragter für Menschen mit Behinderung Stefan Schaul

Zwei Hinweisschilder mit den Schriftzügen Ausgrenzung und Inklusion

Die Seiten des Behindertenbeauftragten werden zur Zeit überarbeitet!

Bis zur Fertigstellung bitten wir Sie um etwas Geduld.

Der Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderungen hat zur Aufgabe, die schrittweise die Herstellung gleichberechtigter Lebensbedingungen in allen Lebensbereichen von Menschen mit und ohne Behinderungen, im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, bei allen bezirklichen Maßnahmen und Vorhaben zu überwachen (vgl.: Landesgleichberechtigungsgesetz).
Hierzu arbeitet er mit den unterschiedlichen Ämtern und Abteilungen der Bezirks- und Landesverwaltung zusammen und kooperiert mit den bezirklichen Organisationen der Behinderten(selbst)-hilfe und dem bezirklichen Behindertenbeirat. Für den bezirklichen Behindertenbeirat ist er der Geschäftsführer und leitet die Geschäftsstelle. Er steht den Menschen mit Behinderungen und deren Bezugspersonen im Bezirk als Ansprechpartner bei Problemen mit der Rechtsdurchsetzung zur Verfügung. Hierzu verweist er auch an spezielle Beratungsangebote im Bezirk und im Land Berlin. Die Funktion beinhaltet aber nicht die Aufgaben einer Beratungs- und/oder Beschwerdestelle.

Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt bei der Begleitung barrierefreier Baumaßnahmen im Bezirk und im Land Berlin, da eine barrierefreie Infrastruktur für die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen unabdingbar erforderlich ist. Hier berät er öffentliche bauende Stellen zur Barrierefreiheit und nimmt Stellung zu unterschiedlichen Bauvorhaben des Bezirks und des Landes Stellung.

Auf Landesebene steht er im regelmäßigen Austausch mit der Landeskonferenz der bezirklichen Behindertenbeauftragten bei der Landesbeauftragten. Er ist Mitglied der AG Wirtschaft, Energie Betriebe beim Senat und nimmt regelmäßig an zwei weiteren Senats-AGen zur Barrierefreiheit teil (Justiz, Vielfalt und Verbraucherschutz; Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen).