Die Straßenverkehrsbehörde (SVB)

Stadtverkehr

Aufgaben

Zu den Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde gehört die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung des öffentlichen Straßenverkehrs. Diese wird durch verkehrsregelnde Maßnahmen und durch Prüfung im Einzelfall sichergestellt.

Die Mitarbeiter/Innen der Straßenverkehrsbehörde sind bezirklich zuständig für Anordnungen gem. § 45 StVO, die Erteilung von Erlaubnissen nach
§ 29 StVO und Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO im untergeordneten Straßennetz (Nebenstraßen). Für Verkehrsmaßnahmen im übergeordneten Straßennetz (Hauptverkehrsstraßen) ist grundsätzlich die zentrale Straßenverkehrsbehörde bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig. Die Straßenverkehrsbehörde handelt in enger Zusammenarbeit mit der bezirklichen Straßenbaubehörde, dem Fachbereich Tiefbau und dem Verkehrsdienst der zuständigen Polizeidirektion.

Informationen zur Datenverarbeitung

  • Merkblatt Datenschutz

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Beantragung von Baumaßnahmen (§45 Abs.6 StVO)

Vorübergehende Haltverbote für Be- und Entladetätigkeiten (z.B. Umzüge)

Anordnungen für die vorübergehende Aufstellung von Verkehrszeichen zur Realisierung von Arbeiten in Form von Be- und Entladetätigkeiten werden nur gegenüber qualifizierten Verkehrssicherungsunternehmen erteilt. Die rechtlich notwendige Qualifizierung bezieht sich auf den Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse der Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21) in Verbindung mit der Straßenverkehrs-Ordnung. Die antragsberechtigten Unternehmen übernehmen die Beantragung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde sowie die Aufstellung und Abholung der angeordneten Verkehrszeichen.

Beantragung von Veranstaltungen nach § 29 StVO i.V.m. § 13 Berliner Straßengesetz

Für Veranstaltungen, die auf öffentlichen Straßen oder Plätzen stattfinden sollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, zum Beispiel für:

  • Straßenfeste
  • Umzüge
  • Flohmärkte
  • Sport-Veranstaltungen

Voraussetzungen

  • Rechtzeitiger Antrag: Stellen Sie den Antrag spätestens 9 Wochen vor der Veranstaltung; bei Großveranstaltungen ab 5.000 Teilnehmenden deutlich vor 9 Wochen vor der Veranstaltung; Außerdem ist ein Sicherheitskonzept notwendig.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erlaubnis einer Veranstaltung
  • Lageplan: Skizze des Veranstaltungs-Ortes mit allem, was für die Veranstaltung aufgebaut werden soll, zum Beispiel: Stände, Tische, Bänke, Zelte, Bühne.
  • ggf. Verkehrszeichenplan: Falls die Verkehrsführung für die Veranstaltung geändert werden soll. Es kann z.B. nötig sein, Straßen zu sperren oder Haltverbotsstrecken einzurichten. Verkehrliche Absicherungen für Veranstaltungen müssen von einem qualifizierten Verkehrssicherungsunternehmen durchgeführt werden. Jeder Eingriff in den Verkehr ist mit großer Verantwortung verbunden. Das macht ein umfangreiches Fachwissen erforderlich. Das Fachunternehmen ist auf dem Verkehrszeichenplan zu vermerken.
  • Veranstaltererklärung auf Formblatt
  • Nachweis über den Versicherungsschutz auf Formblatt
  • ggf. Zustimmung von Betroffenen: Je nach Ort, Art und Umfang der Veranstaltung benötigen Sie die Zustimmung von betroffenen Personen und Organisationen, zum Beispiel:
    - die Zustimmung der Nachbarschaft
    - die Zustimmung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), falls Bus-, oder Straßenbahn-Verkehr beeinträchtigt wird

Gebühren

  • Richten sich nach dem Umfang der Veranstaltung.

Merkblätter der Berliner Feuerwehr

Formulare für die Beantragung einer Veranstaltung

  • Merkblatt Informationen für Veranstalterinnen - 2024

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  • Antrag für Veranstaltungen Stand 23.02.2023

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  • Veranstaltererklärung

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  • Bestätigung Versicherungsgesellschaft

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Beantragung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO i.V.m. § 13 Berliner Straßengesetz

  • Gegenstände Stehtische

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  • beweglicher Handelsstand

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  • Fliegender Straßenhandel

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  • Antrag Schankvorgarten und Waren

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  • Musterskizze Schankvorgarten

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  • Musterskizze Waren und Gegenstände

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