Kleingartenwesen

Allgemeines zum Kleingartenwesen
Die Kleingartenvereine in Treptow und Köpenick haben jeweils einen eigenen Kleingartenvorstand und sind Mitglied im Bezirksverband der Kleingärtner. Zwischen dem Bezirk und den einzelnen Pächtern ist der jeweilige Bezirksverband als Zwischenpächter geschaltet. Dieser schließt auch mit den einzelnen Unterpächtern die Pachtverträge ab.
Die Pflege und Unterhaltung des Rahmengrüns in jeder Kleingartenanlage ist Aufgabe der Kolonie, soweit der Anteil nicht 20 % übersteigt. Ziel unserer Arbeit ist die Sicherung und der Erhalt bestehender Kleingartenanlagen. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei die Durchgrünung des urbanen Raumes mit den damit verbundenen ökologischen Aspekten und der Naherholung. Im Landschaftsprogramm (LaPro) sind per Gesetz die Flächen mit ihrer Bestimmung und Entwicklung festgeschrieben.
Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung obliegen Angelegenheiten des Kleingartenwesens von gesamtstädtischer und ministerieller Bedeutung. Dazu zählen Leitungsaufgaben wie Planung, Grundsatzangelegenheiten, Aufsicht und Steuerung. Alle weiterenAufgaben werden durch die Bezirke wahrgenommen.
Unsere Aufgaben
- Auskunftserteilung für Pächter / Kleingärtner/ Vereinsvorstände / Bezirksverband
- Anordnung und Kontrolle von Rückbaumaßnahmen
- Bearbeitung von Bauanträgen für Lauben, Abwassersammelanlagen und anderen Anträgen
- Beratung bei Pacht- und Wohnlaubenentgeltangelegenheiten
- Überprüfung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit
- Allgemeine Kontroll- und Überwachungsaufgaben
- Vorbereitung von Kündigungsentschädigungen
- Überwachung und Kontrolle der Vereine nach dem Bundeskleingartengesetz
- Vorbereitung und Durchführung von Rechtsverfahren
- Beisitz Kleingartenbeirat
Rechtliche Grundlagen
- Bundeskleingartengesetz (BKleinG)
- Verwaltungsvorschrift über Dauerkleingärten u. Kleingärten auf landeseigenen Grundstücken (VwV Kleingärten)