Sondermittel der BVV

Eurostücke und Euroscheine

Aufgrund ausgeschöpfter Haushaltsmittel werden für 2023 keine Sondermittelanträge mehr entgegengenommen. Anträge für das Haushaltsjahr 2024 können bereit eingereicht werden.

Diese Zuwendungen müssen im erheblichen Interesse Berlins sein. Die Voraussetzung ist nur dann erfüllt, wenn die geförderte Maßnahme einen bezirklichen Anknüpfungspunkt hat. Bei Angelegenheiten, die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Förderung bereits vollzogen worden sind, ist davon auszugehen, dass eine anderweitige Finanzierung möglich war. Die Förderung bereits abgeschlossener Maßnahmen wäre mit dem Charakter einer Zuwendung als zukunftsbezogene zweckbestimmte Vergabe öffentlicher Mittel nicht zu vereinbaren.

  • Sondermittelantrag 2024 - ausfüllbares pdf-Formular

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  • Sondermittelantrag 2024 - pdf-Formular zum ausdrucken

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