Auszug - Wahl von Kiezpaten im Kiezkassen-Verfahren
Aussprache: Herr BzV Groos als Vorsitzender des A. f. HhPVGO begründet den Antrag. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin wählt auf Vorschlag der Fraktionen je eine(n) Kiezpaten bzw. Kiezpatin und je eine(n) stellvertretenden Kiezpaten bzw. Kiezpatin (ab hier Kiezpaten) für die 20 Bezirksregionen.
Die Kiezpaten und stellvertretenden Kiezpaten sind in ihrer jeweiligen Bezirksregion die auf Seiten der Bezirksverordnetenversammlung für die Durchführung des Kiezkassen-Verfahrens Verantwortlichen (s. BVV-Beschluss „Verfahren für die Kiezkassen“ vom 14. Juni 2012, Drs. VII/0210).
Kiezpate und stellvertretender Kiezpate nehmen diese Verantwortung gemeinsam wahr, ihre Tätigkeit ist an ein Mandat in der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick gebunden. Sie werden für die Dauer der Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung gewählt.
Gewählt wurden im Einzelnen:
Abstimmungsergebnis:
dafür: einstimmig dagegen: 0 Enthaltung: 3 .
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