Auszug - Planungsrechtliche Sicherung nach § 125 Abs. 2 BauGB zur Herstellung der Erschließungsanlage der Nalepastraße zw. Rummelsburger Landstraße und der Kleingartenanlage Wilhelmstrand im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Oberschöneweide  

 
 
8. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 06.06.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:30 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
VII/0182 Planungsrechtliche Sicherung nach § 125 Abs. 2 BauGB zur Herstellung der Erschließungsanlage der Nalepastraße zw. Rummelsburger Landstraße und der Kleingartenanlage Wilhelmstrand im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Oberschöneweide
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0107/10/12
 Ursprungaktuell
Initiator:BABzVV
Verfasser:BA, BauStadtUm 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss

-          Auslegung der Planung (nicht verpflichtend) vom 20.6. 19.7.2011: Gartenfreunde e.V. äerte sich positiv, Träger öff. Belange beteiligt,

-          Wendeanlage eingeplant, da ausdrücklich keine Weiterleitung durch Kleingärten vorgesehen, 6,50m Fahrbahnbreite,

-          Gesamtkosten 1,186 T€, Beantragung von GA- Mitteln vorgesehen (Bedingung: angrenzende gewerbliche Nutzung ist gegeben), Komplementärfinanzierung über Anlieger,

-          Alternativer Finanzierung über den Bezirkshaushalt ist nicht möglich,

-          Zukünftiger Uferwanderweg in diesem Gebiet wird bei weiteren Planungen berücksichtigt.

Einstimmig beschlossen: 15/0/0

Es wird folgender Beschluss gefasst Stellungnahme Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 06.06.2012 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (15:0:0) die Annahme der Vorlage des Bezirksamtes in der ungeänderten Fassung:

 

Die Herstellung der Erschließungsanlage für die Nalepastraße erfolgt auf der Grundlage des
§ 125 Abs. 2 BauGB.

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die Herstellung der Erschließungsanlage gemäß den Plänen (Anlage 1 und 4 zum BA-Beschluss Nr. 45/2012) und der Begründung (Anlage 2 zum BA-Beschluss Nr. 45/2012).

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:15.dagegen:0.Enthaltung:0.


 
 

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