Auszug - Planungsrechtliche Sicherung nach § 125 Abs. 2 BauGB zur Herstellung der Erschließungsanlage der Nalepastraße zw. Rummelsburger Landstraße und der Kleingartenanlage Wilhelmstrand im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Oberschöneweide
- Auslegung der Planung (nicht verpflichtend) vom 20.6. 19.7.2011: Gartenfreunde e.V. äußerte sich positiv, Träger öff. Belange beteiligt, - Wendeanlage eingeplant, da ausdrücklich keine Weiterleitung durch Kleingärten vorgesehen, 6,50m Fahrbahnbreite, - Gesamtkosten 1,186 T€, Beantragung von GA- Mitteln vorgesehen (Bedingung: angrenzende gewerbliche Nutzung ist gegeben), Komplementärfinanzierung über Anlieger, - Alternativer Finanzierung über den Bezirkshaushalt ist nicht möglich, - Zukünftiger Uferwanderweg in diesem Gebiet wird bei weiteren Planungen berücksichtigt. Einstimmig beschlossen: 15/0/0 Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 06.06.2012 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (15:0:0) die Annahme der Vorlage des Bezirksamtes in der ungeänderten Fassung:
Die Herstellung der Erschließungsanlage für die Nalepastraße erfolgt auf der Grundlage des Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die Herstellung der Erschließungsanlage gemäß den Plänen (Anlage 1 und 4 zum BA-Beschluss Nr. 45/2012) und der Begründung (Anlage 2 zum BA-Beschluss Nr. 45/2012). Abstimmungsergebnis:
dafür:15.dagegen:0.Enthaltung:0. |
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