Drucksache - VII/0182  

 
 
Betreff: Planungsrechtliche Sicherung nach § 125 Abs. 2 BauGB zur Herstellung der Erschließungsanlage der Nalepastraße zw. Rummelsburger Landstraße und der Kleingartenanlage Wilhelmstrand im Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, Ortsteil Oberschöneweide
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0107/10/12
 Ursprungaktuell
Initiator:BABzVV
Verfasser:BA, BauStadtUm 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau Empfehlung
09.05.2012 
7. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau vertagt     
06.06.2012 
8. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
24.05.2012 
9. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
14.06.2012 
10. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)  (0107/10/12)
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfasung, 25.04.2012, BA
Beschlussempfehlung, 06.06.2012, StaT
Beschluss, 14.06.2012, BzVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

 

Die Herstellung der Erschließungsanlage für die Nalepastraße erfolgt auf der Grundlage des
§ 125 Abs. 2 BauGB.

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die Herstellung der Erschließungsanlage gemäß den Plänen (Anlage 1 und 4 zum BA-Beschluss Nr. 45/2012) und der Begründung (Anlage 2 zum BA-Beschluss Nr. 45/2012).

 

 
 

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