Auszug - Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Treptow-Köpenick für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 (1. Lesung)
Vom Bezirksamt
wurde dem Ausschuss mitgeteilt, dass rund vier Millionen EURO zur Deckung der
vorgesehenen Ausgaben fehlen und dass deswegen Einsparungen erfolgen müssen. Um
den Haushaltsentwurf dauerhaft zu konsolidieren müssen die Einsparungen bis zum
Jahr 2013 strukturell sein. Für Beschaffungen aller Art muß ein besonderer Topf
geschaffen werden. Die Ausgabenminderung durch Einsparungen wird für alle
Betroffenen schwierig sein. Der BzStR Herr Hölmer betonte, dass die
Lärmschutzmaßnahmen in der Köpenicker Landstraße nicht von Sparmaßnahmen
betroffen sind. Herr Papst wies
darauf hin, dass es eine personelle Grundausstattung geben muss. Ohne
ausreichendes Personal mit fachlicher Kompetenz kann die Verwaltung die
Anforderungen nicht sach- und fachgerecht bewältigen. Im zentralen Stellenpool
des Senats sind zu wenig qualifizierte Fachkräfte. Der Altersdurchschnitt beim
Tiefbauamt in Köpenick liegt bei 52 Jahren. Nach vielen Gesprächen wurden drei
Fachkräfte eingestellt. Durch die Lage beim Stellenpool können vermutlich bis
zum Jahr 2014 keine weiteren Fachkräfte eingestellt werden. Der BzStR Herr
Hölmer verwies den Ausschuss auf die Tatsache, dass Einsparungen immer durch
Leistungskürzungen vorgenommen werden könnten. Leistungseinschränkungen sollten
aber vermieden werden, wenn andere Formen der Einsparung angewandt werden
könnten. Frau Löbel
führte aus, dass die in den Zeitkonten enthaltenen Überstunden derzeit
zusammengerechnet einen Wert von 800 Tagen verbuchen. Pauschale Einsparungen
besitzen den Nachteil, dass sie im Gegensatz zu gezielten Sparmaßnahmen auf die
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen demotivierend wirken. Herr Förster
hinterfragt den Mehrheitsbeschluss. Herr Förster
fragte sich, wie viel darf und wie viel kann beim Personal tatsächlich
eingespart werden? Das Bezirksamt
antwortete, dass beim Personal höchstens 400.000 EURO eingespart werden
könnten, wenn die Bereitschaft vorhanden wäre, die daraus resultierenden
längeren Bearbeitungszeiten in Kauf zu nehmen. Einsparungen beim Personal in
Bereichen mit wirtschaftlichen Auswirkungen sind immer zum Nachteil
wirtschaftlicher Aktivitäten. Beim Vermessungsamt werden dann zum Beispiel die
erforderlichen Einträge später vorgenommen. Herr Sauerteig
fragte nach der Personalplanung beim Bau- und Wohnungsaufsichtsamt und dem
Stadtplanungsamt? Herr Ziemann führte
aus, dass beim Bau- und Wohnungsaufsichtsamt noch fünf Stellen abgebaut werden
sollen. Als Folge wird es vermutlich keine Baustellenbegehungen mehr geben.
Anträge auf Kontrollen in Folge von Beschwerden oder aus anderen Anlässen
können mit eingespartem Personal nur noch eingeschränkt und zeitlich verzögert
bearbeitet werden. Für die Überwachung des Schornsteinfegerhandwerks wird
infolge der EU-Rechtsbelange das Bundes- und Landesrecht entsprechend
angepasst, wobei mittelfristig auch mit einer Änderung der Zuständigkeit für
das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt zu rechnen ist.. Bauanträge können in naher
Zukunft auf elektronischer Basis gestellt werden. Dieses System wird in vier
Stufen eingeführt. Es können von den ohnehin nur begrenzten ca. 50.000€ BWA-Sachmitteln
keine Einsparungen erfolgen, um den Geschäftsbetrieb des Amtes nicht zu
gefährden. Frau Löbel
erläuterte dem Ausschuss, dass sie keine Möglichkeit sieht die Stundenzahl zu
erhöhen, nachdem acht Stellen abgebaut wurden. |
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