Tagesordnung - 36. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Immobilien  

 
 
Bezeichnung: 36. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Immobilien
Gremium: Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Immobilien
Datum: Do, 14.04.2016 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: ordentliche
Raum: Flussbad Gartenstraße, Seminarraum
Ort: Gartenstr. 48, 12557 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung durch den Ausschussvorsitzenden      
Ö 2  
Tagesordnung und Festlegung der Protokollführung planmäßig: Monika Belz, alternativ: Kolja Bartsch      
Ö 3  
Protokollkontrolle der 35. Sitzung (BzV: Udo Franzke, Protokoll liegt vor)      
Ö 4  
Begrüßung durch Djamila Linke (www.der-coepenicker.de, djamilaLinke@heiraten-berlin.org) Vortrag zur Geschichte, der gegenwärtigen Situation und den zukünftigen Aussichten, Vorhaben und Problemen mit anschließendem Rundgang und Diskussion      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Bericht des Bezirksamtes      
Ö 6     Überweisungen aus der BVV      
Ö 6.1  
Information über die nachteiligen Umweltwirkungen von Terrassenheizstrahlern
Enthält Anlagen
VII/1186  
    17.12.2015 - BVV Treptow-Köpenick
    Ö 14.9 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst: Überweisung in den A. f. BüOrd (ff) und in die A. f. UmNatGr und WTI.

Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig.

   
    07.01.2016 - Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen
    Ö 3.3 - vertagt
   
   
    14.01.2016 - Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Immobilien
    Ö 5.4 - vertagt
   
   
    11.02.2016 - Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen
    Ö 4.3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 11.02.2016 abschließend beraten und empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten mehrheitlich (9:2:0) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Gebrauch von Gas- oder Elektro-Terrassenheizstrahlern als Sondernutzung im öffentlichem Straßenraum aus Umweltschutzgründen zu untersagen.

 

Begründung:

Während die Weltpolitik "global denkt" und große umweltpolitische Ziele aushandelte, sollten wir auch "lokal handeln" und freiwillig auf das widersinnige Beheizen von Außenbereichen verzichten, denn die Klimaschutzziele Deutschlands sowie der gesamten Europäischen Union messen der Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen eine enorme Bedeutung zu.

 

Bei mittlerer Leistung stößt ein Terrassenheizstrahler pro Stunde mindestens zwei Kilogramm (kg) Kohlendioxid (C02) aus- aufs Jahr gerechnet sind das rund zwei Tonnen des schädlichen Gases. Bei maximaler Leistung können es bis zu 3,5 kg pro Stunde sein, was bei einer durchschnittlichen Betriebsdauer von 36 Stunden in der Woche in etwa dem C02-Jahresausstoß eines Mittelklassewagens entspricht. Neben den ökologischen gibt es auch ökonomische Aspekte, denn die Energie für das Betreiben eines Heizpilzes für eine Stunde im Freien würde eine gleich große Fläche im geschlossenen Raum bis zu zehn Mal beheizen.

 

Nachdem der Senat die Geltungsdauer der Ausführungsvorschriften (AV) Sondernutzungen in 2008 nicht verlängert hat, steht es im Ermessen des jeweiligen Bezirks, wie er mit Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum verfahren möchte, welche über die allgemeinen Regelungen des Berliner Straßengesetzes hinausgehen.

 

 

Abstimmungsergebnis: dafür: 9; dagegen: 2; Enthaltung: 0.

   
    18.02.2016 - Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Immobilien
    Ö 7.6 - vertagt
   
   
    14.04.2016 - Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Immobilien
    Ö 6.1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Es wird folgende Stellungnahme beschlossen:

 

Der Ausschuss für WTI hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 14.04.2016 abschließend beraten und empfiehlt dem federführenden Ausschuss für BüOrd mehrheitlich (6:2:4) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Gebrauch von Gas- oder Elektro-Terrassenheizstrahlern als Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum aus Umweltschutzgründen zu untersagen.

Abstimmungsergebnis: dafür: 6; dagegen: 2; Enthaltung: 4.

   
    04.05.2016 - Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten
    Ö 4.1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

In der Sitzung der BVV am 17.12.2015 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten (federführend) sowie an die Ausschüsse für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen (mitberatend) und Wirtschaftsförderung, Tourismus und Immobilien (mitberatend) überwiesen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, auf seiner Internetpräsenz über die nachteiligen Umweltwirkungen von Gas- oder Elektro-Heizstrahlern im Außenbereich zu informieren. Daneben sollte auch über das Sicherheitsrisiko informiert werden, welches in Kombination mit Markisen und Plastikplanen auftreten kann.

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 04.05.2016 unter Beachtung der Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse für Umwelt- und Naturschutz und Grünflächen sowie Wirtschaftsförderung, Tourismus und Immobilien abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (11:1:3) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, auf seiner Internetpräsenz über die nachteiligen Umweltwirkungen von Gas- oder Elektro-Heizstrahlern im Außenbereich zu informieren. Daneben sollte auch über das Sicherheitsrisiko informiert werden, welches in Kombination mit Markisen und Plastikplanen auftreten kann.

Desweiteren wird das Bezirksamt ersucht, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Gebrauch von Gas- oder Elektro-Terrassenheizstrahlern als Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum aus Umweltschutzgründen zu untersagen.

 

 

Abstimmungsergebnis: dafür: 11; dagegen: 1; Enthaltung: 3.

   
    26.05.2016 - BVV Treptow-Köpenick
    Ö 12.3 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen BESCHLUSS: 0833/46/16   
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, auf seiner Internetpräsenz über die nachteiligen Umweltwirkungen von Gas- oder Elektro-Heizstrahlern im Außenbereich zu informieren. Daneben sollte auch über das Sicherheitsrisiko informiert werden, welches in Kombination mit Markisen und Plastikplanen auftreten kann.

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Gebrauch von Gas- oder Elektro-Terrassenheizstrahlern als Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum aus Umweltschutzgründen zu untersagen.

Abstimmungsergebnis: dafür: mehrheitlich; dagegen: 10; Enthaltung: 1.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 12.3 VII_1186 Information über die nachteiligen Umweltwirkungen von Terrassenheizstrahlern (790 KB)    
   
    29.09.2016 - BVV Treptow-Köpenick
    Ö 7.2.17 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst: Annahme des Schlussberichtes.

Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig.

Ö 6.2  
Schöneweide als Wissenschafts-, Wirtschafts- und Technologiestandort stärken  
Enthält Anlagen
VII/1239  
Ö 6.3  
Belebung Griechischer Platz  
Enthält Anlagen
VII/1249  
Ö 6.4  
Lokalen Buchhandel stärken  
VII/1184  
Ö 7  
Verschiedenes      
                 
 
 

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