Es wird folgender Beschluss gefasst:
Entsprechend § 34 Abs. 4 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der derzeit gültigen Fassung wählt die BVV die Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten für die Dauer von
2 Jahren.
Entsprechend § 34 Abs. 3 AZG besteht der Beirat aus
a) 3 Bezirksverordneten
b) 1 Vertreter der Gewerkschaften
c) 3 Vertretern von Vereinigungen, die Hilfebedürftige betreuen
d) 2 Vertretern von Organisationen, die sich für die Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Wahl eines Mitgliedes zu a) erforderlich.
Es wurde Frau Dr. Monika Brännström (DIE LINKE) gewählt.