Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:
Nach § 19 (3) GO wurde die nachfolgende Drucksache am 14.08.2019 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Immobilien überwiesen:
Drs. VIII/0861
Die vom Bezirksamt mit Beschluss Nr. 315/19 vom 13.08.2019 vorgelegten über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden gemäß § 37 Abs. 7 LHO, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG genehmigt.
Der Ausschuss für Haushalt, Personal, Verwaltung und Immobilien hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 21.08.2019 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (12:0:0) die Annahme der Vorlage des Bezirksamtes in der ungeänderten Fassung.