Drucksache - 0486/VI  

 
 
Betreff: Einrichtung ständiges Wahlamt in Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlichAktenzeichen:359/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:1. Hippe
2. Wirrwitz
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.01.2023 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste Empfehlung
26.04.2023 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste vertagt   
31.05.2023 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Europa, Klima Empfehlung
08.06.2023 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
21.06.2023 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss vom 21.06.2023

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein ständiges Wahlamt mit mindestens einer Anzahl von 10 festen Stellen einzurichten. Das ständige Wahlamt soll an einem eigenen Standort mit den dort regelmäßig notwendigen Räumlichkeiten, wie z.B. einem Briefwahllokal und Möglichkeiten zur Lagerung von Unterlagen u.ä., unterbracht werden.

 

Begründung:

 

Grundsätzlich ist die Schaffung von ständigen Wahlämtern und einer dort dann auskömmlichen Personalausstattung nicht nur mit Blick auf eine mögliche Wahlwiederholung im Februar 2023 für sehr geboten. Neben den regelmäßigen Wahlen auf unterschiedlichen staatlichen Ebenen - 2023 eine mögliche Wahlwiederholung in Berlin, 2024 EU-Wahlen, 2025 Bundestagswahlen und 2026 regulär Abgeordnetenhaus und BVV in Berlin - und den weiter zunehmenden Aufgaben durch Prüfung von Einwohneranträgen, der Auslage und Prüfung von Volksbegehren und ähnlichem werden die Aufgaben nicht weniger. Bisher werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bürgerämtern in ein - temporäres - Wahlamt abgeordnet und leisten dort dann ihren Dienst. Dies führt dazu, dass Terminschleifen in den Bürgerämtern ausgedünnt werden müssen, weil die Mitarbeiter im Wahlamt eingesetzt werden. Gleichzeitig ist die Einrichtung eines ständigen Wahlamtes auch schon deswegen geboten, da die Möglichkeiten Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern zunehmen (z.B. durch Einwohneranträge) und deren Bearbeitung durch ein ständiges Wahlamt weit besser geleistet werden kann.

 

 

Der Antrag wurde am 31.05.2023 in der 9. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob ein ständiges Wahlamt mit mindestens einer Anzahl von 10 festen Stellen eingerichtet werden kann. Das ständige Wahlamt soll an einem eigenen Standort mit den dort notwendigen Räumlichkeiten, wie z.B. einem Briefwahllokal und Möglichkeiten zur Lagerung von Unterlagen u.ä., unterbracht werden. Die dauernde Finanzierung durch den Senat ist vorab sicherzustellen.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde einstimmig beschlossen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Kirsch

Ausschussvorsitzende

 

 

Der Antrag wurde am 08.06.2023 in der 18. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Europa, Klima beraten und die geänderte Fassung vom 31.05.2023 einstimmig beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 18. Sitzung am 21.06.2023 beschlossen:          

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, ob ein ständiges Wahlamt mit mindestens einer Anzahl von 10 festen Stellen eingerichtet werden kann. Das ständige Wahlamt soll an einem eigenen Standort mit den dort notwendigen Räumlichkeiten, wie z.B. einem Briefwahllokal und Möglichkeiten zur Lagerung von Unterlagen u.ä., unterbracht werden. Die dauernde Finanzierung durch den Senat ist vorab sicherzustellen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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