Drucksache - 0168/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei den aktuell laufenden Verhandlungen zur Ergänzung des Städtebaulichen Vertrages für das B-Plan-Gebiet 6-30 die Umsetzung der Vorgaben aus dem Modell der Kooperativen Baulandentwicklung einzufordern und auf die Erhöhung der Quote der förderfähigen mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen auf mindestens 30 % zu bestehen.
Begründung:
In Lichterfelde Süd entsteht das größte Neubaugebiet in Steglitz-Zehlendorf mit ca. 2500 Wohneinheiten. Am 01.08.2018 trat das sog. Berliner Modell der Kooperativen Baulandentwicklung inkraft, das bei großen Bauvorhaben eine Quote von 30% förderfähigen miet- und belegungsgebundenen Wohnungen vorsieht. Der Städtebauliche Vertrag für Lichterfelde-Süd zwischen dem Bauherrn Groth und dem Bezirksamt wurde exakt einen Tag vor Inkrafttreten abgeschlossen und dort lediglich eine Quote von 25% festgelegt. Die mehr als frühzeitige Unterzeichnung dieses Städtebaulichen Vertrages, der im Zusammenhang mit dem B-Plan logisch und üblicherweise erst kurz vor Unterzeichnung des B-Plans erfolgt, geschah eindeutig, um die Quote von 30% zu umgehen. Vorgesehen sind derzeit 538 Wohnungen in diesem preisgünstigen Segment, was tatsächlich gemessen an den 2500 Wohneinheiten einer Quote von knapp 22 % (und somit sogar noch weniger als den vereinbarten 25%) entspricht, da zur Grundlage lediglich der Geschosswohnngsbau genommen wird und nicht auch die weit über 400 Einfamilien-/Reihenhäuser, die ebenfalls auf dem Gelände entstehen, mit angerechnet werden. Da wir nun wissen, dass der Städtebauliche Vertrag einerseits nachverhandelt wird, andererseits Ergänzungsverträge auf dem Tisch liegen und bis zur Unterzeichnung des B-Plans noch Monate ins Land gehen werden, ist somit Zeit und Möglichkeit, diesen Fehler aus 2018 zu heilen. Steglitz-Zehlendorf benötigt dringend Wohnraum – aber er muss bezahlbar sein! Die Festlegung auf 30% würde dazu führen, dass mehr als 100 preisgünstige Wohnungen mehr entstehen. Dies wäre unseres Erachtens noch immer zu wenig, da der Bedarf größer ist und eine Quote von 50% angemessen wäre.
Der Antrag wurde am 10.05.2022 in der 4. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen beraten und bei Zustimmung von Linke mehrheitlich abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 8. Sitzung am 22.06.2022 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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