Drucksache - 0052/VI  

 
 
Betreff: Position des Bezirksamts zur Umsetzung des MobG im Bezirk Steglitz-Zehlendorf klarstellen
Status:öffentlichAktenzeichen:153/VI
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:1. Hippe
2. Kronhagel
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.01.2022 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz überwiesen   
Ausschuss für Mobilität, Verkehr, Ordnung Empfehlung
10.02.2022 
1. konstituierende öffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung - Videokonferenz vertagt   
24.03.2022 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung - Videokonferenz vertagt   
12.05.2022 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung - Videokonferenz im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
22.06.2022 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf vertagt   
14.09.2022 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Beschluss vom 14.09.2022

Die BVV möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf fordert das Bezirksamt auf, öffentlich, wie auch bei den zuständigen Stellen und/oder Gremien folgende Position aktiv zu vertreten, wonach sich das am 18.07.2018 in Kraft getretene Mobilitätsgesetz inkl. aller Zusätze und Erweiterungen nur mit Augenmaß und Rücksicht auf die bestehenden Verkehrsstrukturen im Außenbezirk Steglitz-Zehlendorf anwenden lässt. Das Bezirksamt wird zudem aufgefordert, bei den zuständigen Stellen und/oder Gremien deutlich aufzuzeigen, dass das MobG insofern zu reformieren ist, als dass alle Verkehrsträger gleichermaßen gemäß ihrer tatsächlichen Bedeutung und technischen Ausbaumöglichkeiten (z.B. E-Mobilität) Berücksichtigung zu finden haben und eine Differenzierung zwischen Innenstadt/Stadtzentrum sowie Außenbezirk in Einklang auch mit den umliegenden Gemeinden erfolgen muss. Bei allen Vorhaben, die aufgrund des MobG realisiert werden, sind die jeweils örtlich betroffenen Bürger des Bezirks in vollem Umfang einzubeziehen.

 

Begründung:

 

Das MobG gilt uneingeschränkt für alle Bezirke. Die Anforderungen an eine zeitgemäße Mobilität für die Metropolregion Berlin werden durch das MobG jedoch nur teilweise erfüllt. Vorgaben wie die gezielte Priorisierung von ÖPNV, Fahrrad und Fußverkehr, die das MobG ausdrücklich vorsieht und die in den unmittelbaren Innenstadtbezirken (Stadtzentrum) eine Verbesserung der Möbilitätsmöglichkeiten für viele Bürger durchaus begründen können, führen in einem Außenbezirk wie Steglitz-Zehlendorf nur bedingt zum Erfolg. Die Wohn- und Gewerbeinfrastruktur in den Randbereichen der Stadt erfordert, neben einer verstärkten Förderung von ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehr, jedoch auch die Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen MIV. Neben dem ÖPNV in Gänze, der Bahn insbesondere als Schnittstelle ins Umland, ist das Fahrrad natürlich ein Verkehrsträger, in dessen Infrastruktur sich gezielte Investitionen auch in Steglitz-Zehlendorf positiv auszahlen werden. Das Fahrrad findet zunehmend in breiteren Bevölkerungsschichten Zuspruch. Diese Entwicklung gilt es zu unterstützen und weiter auszubauen. Auch Steglitz-Zehlendorf soll fahrradfreundlich werden. Jedoch darf der Bezirk nicht ausschließlich in seiner Gesamtheit für den Fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV zurückgebaut werden. Diese Verkehrsträger erfüllen weder die Anforderungen an eine barrierefreie Gesellschaft, noch lassen sich alle Transportaufgaben mit ihnen bewältigen. Zudem ist eine breite Nutzung dieser Verkehrsträger sehr von äeren Umständen (z.B. vom Wetter) beeinflusst, so dass diese Verkehrsträger, nur jeweils als ein Teil bzw. als Ergänzung im Verkehrsmix gelten können. Dies soll und muss das Bezirksamt in seiner Position deutlich herausstellen.

 

 

Der Antrag wurde am 12.05.2022 in der 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Verkehr, Ordnung beraten und bei Zustimmung von CDU und Enthaltung FDP, AfD mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

 

Die BVV hat in ihrer 9. Sitzung am 14.09.2022 beschlossen: 

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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