Drucksache - 2349/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob in der Marchandstraße in Berlin-Lankwitz ein Durchfahrtsverbot für LKW von über 7,5 t angeordnet werden und unter Einhaltung der geltenden Geschwindigkeit von 30 km/h besser überwacht werden kann.
Begründung:
Die Marchandstraße ist Teil einer Tempo-30-Zone, jedoch auch eine häufig genutzte Durchfahrtsstraße zwischen der Malteserstraße und der Tautenburger Straße. Die querenden Fahrzeuge beachten hier die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung oftmals nicht.
Der Antrag ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 5. Wahlperiode verfallen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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