Drucksache - 2274/V  

 
 
Betreff: Position des BA zur Umsetzung des MobG im Bezirk Steglitz-Zehlendorf klarstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:1. Specht-Habbel
2. Thimm
3. Breidenbach
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
19.05.2021 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz überwiesen   
Ausschuss für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste Empfehlung
26.05.2021 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste - Videokonferenz vertagt   
23.06.2021 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste - Videokonferenz im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Empfehlung
11.08.2021 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau - Videokonferenz vertagt   

Sachverhalt
Anlagen:
Erledigung des Antrags

Die BVV möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf fordert das Bezirksamt auf, öffentlich, wie auch bei den zuständigen Stellen und/oder Gremien folgende Position aktiv zu vertreten, wonach sich das am 18.07.2018 in Kraft getretene Mobilitätsgesetz inkl. aller Zusätze und Erweiterungen nur mit Augenmaß und Rücksicht auf die bestehenden Verkehrsstrukturen im Außenbezirk Steglitz-Zehlendorf anwenden lässt. Das Bezirksamt wird zudem aufgefordert, bei den zuständigen Stellen und/oder Gremien deutlich aufzuzeigen, dass das MobG insofern zu reformieren ist, als dass alle Verkehrsträger gleichermaßen gemäß ihrer tatsächlichen Bedeutung und technischen Ausbaumöglichkeiten (z.B. E-Mobilität) Berücksichtigung zu finden haben und eine Differenzierung zwischen Innenstadt/Stadtzentrum sowie Außenbezirk in Einklang auch mit den umliegenden Gemeinden erfolgen muss. Bei allen Vorhaben, die aufgrund des MobG realisiert werden, sind die jeweils örtlich betroffenen Bürger des Bezirks in vollem Umfang einzubeziehen.

 

Begründung:

 

Das MobG gilt uneingeschränkt für alle Bezirke. Die Anforderungen an eine zeitgemäße Mobilität für die Metropolregion Berlin werden durch das MobG jedoch nur teilweise erfüllt. Vorgaben wie die gezielte Priorisierung von ÖPNV, Fahrrad und Fußverkehr, die das MobG ausdrücklich vorsieht und die in den unmittelbaren Innenstadtbezirken (Stadtzentrum) eine Verbesserung der Möbilitätsmöglichkeiten für viele Bürger durchaus begründen können, führen in einem Außenbezirk wie Steglitz-Zehlendorf nur bedingt zum Erfolg. Die Wohn- und Gewerbeinfrastruktur in den Randbereichen der Stadt erfordert, neben einer verstärkten Förderung von ÖPNV sowie Fuß- und Radverkehres, jedoch auch die Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen MIV. Neben dem ÖPNV in Gänze, der Bahn insbesondere als Schnittstelle ins Umland, ist das Fahrrad natürlich ein Verkehrsträger, in dessen Infrastruktur sich gezielte Investitionen auch in Steglitz-Zehlendorf positiv auszahlen werden. Das Fahrrad findet zunehmend in breiteren Bevölkerungsschichten Zuspruch. Diese Entwicklung gilt es zu unterstützen und weiter auszubauen. Auch Steglitz-Zehlendorf soll fahrradfreundlich werden. Jedoch darf der Bezirk nicht ausschließlich in seiner Gesamtheit für den Fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV zurückgebaut werden. Diese Verkehrsträger erfüllen weder die Anforderungen an eine barrierefreie Gesellschaft, noch lassen sich alle Transportaufgaben mit ihnen bewältigen. Zudem ist eine breite Nutzung dieser Verkehrsträger sehr von äeren Umständen (z.B. vom Wetter) beeinflusst, so dass diese Verkehrsträger, nur jeweils als ein Teil bzw. als Ergänzung im Verkehrsmix gelten können. Dies soll und muss das Bezirksamt in seiner Position deutlich herausstellen.

 

 

Der Antrag wurde am 23.06.2021 in der 36. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste beraten und mit 3 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Graffstädt

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 5. Wahlperiode verfallen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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