Drucksache - 2270/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob im Bezirk Steglitz-Zehlendorf Gefährdungslagen im Bereich von alten Fahrradwegen (nicht benutzungspflichtig) vorhanden sind. Die Prüfung soll beispielsweise Gefährdungen an Kreuzungen und Einmündungen beinhalten.
Begründung:
An einigen Straßen, wie z.B. der Goerzallee, wurden bereits Radwege, die früher einmal auf dem Trottoir getrennt und neben den Fußwegen angelegt wurden, auf die Straße verlegt. Diese separaten Radwege sind breiter und insgesamt sicherer, da die Radfahrenden einen eigenen Raum bekommen haben, der möglichst nicht oder nur eingeschränkt durch andere Verkehrsteilnehmende benutzt werden darf. Nicht selten, wie beim letzten, tödlichen Fahrradunfall in Neukölln am 18.3.2021 (Oderstraße/Ecke Siegfriedstraße) nutzen unsichere oder ängstlichere Radfahrende die alten Radwege auf dem Trottoir, wo häufig noch die aufgemalten Markierungen erkennbar sind. Mit der Entsiegelung und Begrünung würden diese Wege nahezu unbenutzbar und damit diese Gefahr für die Radfahrenden gemindert.
Der Antrag ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 5. Wahlperiode verfallen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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