Drucksache - 2253/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass der im Bundesverkehrswegeplan 2030 nach Fertigstellung des AD Funkturms im „erweiterten Bedarf“ vorgesehene sechsspurige Ausbau der AVUS nicht umgesetzt wird. An der AVUS ist nur eine Sanierung des Bestands ohne Fahrbahnverbreiterung vorzunehmen und damit eine zusätzliche Belastung zwischen der AS Wannsee, Nikolassee und Hüttenweg durch drastische Umwelteinschnitte zu vermeiden. Die Maßnahme „sechsspuriger Ausbau der AVUS“ ist auch aus dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr und bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegplans zu streichen. Hingegen soll zwischen Kleiner Stern (Hüttenweg) bis Autobahnkreuz Zehlendorf eine Streckenbeeinflussungsanlage mit temporärer Seitenstreifenfreigabe zur Aufnahme entsprechend hoher Verkehrsbelastung eingesetzt werden.
Begründung:
Neben erheblichen Kosteneinsparungen von deutlich mehr als 100 Mio. Euro Steuergelder dient die Maßnahme der Schonung des Verbrauchs an Grünflächen und dem Umweltschutz. Ein sechsspuriger Ausbau ist mit den vereinbarten Klimaschutzmaßnahmen (Drs. 1542/V) des Bezirks nicht vereinbar. Der geplante Ausbau auf insgesamt sechs Fahrspuren wird verzichtbar, wenn durch ein intelligentes Verkehrsleitsystem bedarfsweise die Standspur als jeweils dritter Fahrstreifen freigegeben wird.
Der Antrag wurde am 02.06.2021 in der 26. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und mit 1 Ja-Stimme und 13 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Der Antrag ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 5. Wahlperiode verfallen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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