Drucksache - 2235/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, mit den zuständigen Stellen gemeinsam darauf hinzuwirken, dass die Inanspruchnahme von Parkraum durch Carsharing-Firmen so vorgenommen wird, dass dauergeparkte Fahrzeuge nicht in dicht besiedelten Wohngebieten mit einer bereits angestrengten Parkplatzsituation geballt geparkt werden.
Begründung:
Carsharing-Firmen definieren Geschäftsgebiete. In diesen Zonen müssen ihre Fahrzeuge geparkt werden, wenn die Buchungen beendet sind. Regelmäßig ballen sich daher diese geparkten Fahrzeuge in der Nähe von gerade jenen Bahnhöfen, die sich an den Grenzen dieser Geschäftsgebiete befinden. Dies führt in der Nähe dieser Orte, beispielsweise in der Hampstaedstraße, zu verstärktem Parkdruck, der besonders dann zulasten der Anwohner geht, wenn – wie in Pandemiezeiten – die Buchungshäufigkeit dieser Fahrzeuge zurückgeht und sie nicht bewegt werden.
Der Antrag wurde am 02.06.2021 in der 26. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender |
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