Drucksache - 2229/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, der BVV vor Abschluss der laufenden Wahlperiode einen Stufenplan zur schrittweisen Umstellung der Reinigung der bezirklichen Schulgebäude auf Eigenreinigung in kommunaler Trägerschaft vorzulegen, wie es der Beschluss der BVV vom 17.06.2020 zum Einwohner*innenantrag „Saubere Schulen“ vorsieht. Dabei ist eine Umstellung auf Eigenreinigung an mindestens 25 Prozent der Schulen zum Schuljahr 2022/2023 (ordentliche Kündigung der Verträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit im Sommer 2022) anzustreben. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung eines oder mehrerer Verträge aus "wichtigem Grund" soll eine frühzeitigere Umstellung auf Eigenreinigung geprüft werden. Im Stufenplan soll ein Zeitplan enthalten sein, wie und an welchen Schulen im Bezirk der Einstieg in die Rekommunalisierung erfolgen kann und in welchem zeitlichen Rahmen die weiteren Schulen folgen sollen. Dabei soll ausgeführt werden, welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung erforderlich sind und welche konkreten Anforderungen an den Stellenplan und die notwendige Finanzierung sich für den Doppelhaushalt 2022/2023 ergeben. In die Erarbeitung des Stufenplans sind die Schulen, Vertreter*innen von IG BAU und des DGB (ver.di und GEW) sowie die Initiative „Schule in Not“ in geeigneter Weise einzubeziehen.
Begründung:
Die Umstellung der Schulreinigung in kommunale Trägerschaft wird ein längerer Prozess sein, der nur in Schritten erfolgen kann. Eine gute Planung der Umsetzung erfordert eine ebenso gute Grundlage anhand von Planzahlen. Diese müssen rasch vorliegen, da sie sonst in die Haushaltsberatungen des Doppelhaushalts 2022/2023 nicht mehr einfließen können. Auch gegenüber dem Senat muss der Bezirk darlegen, wie hoch die Kosten perspektivisch sein werden und welche Finanzen das Land den Bezirken zur Verfügung stellen muss.
Der Antrag wurde am 27.05.2021 in der 32. Sitzung des Ausschusses für Hochbau, Gebäude- und IT-Verwaltung beraten und mit 3 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Perduss Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde am 01.06.2021 in der 15. Sitzung des Schulausschusses beraten und aufgrund des weiterführenden geänderten Antrags Drs. 2283/V als erledigt angesehen.
Mertens Ausschussvorsitzende |
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