Drucksache - 2227/V  

 
 
Betreff: Ein Kinder- und Jugendparlament für Steglitz-Zehlendorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:1. Bader
2. Gruner
3. Krause
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
21.04.2021 
47. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz überwiesen   
Schulausschuss Empfehlung
04.05.2021 
14. öffentliche Sitzung des Schulausschusses - Videokonferenz vertagt   
01.06.2021 
15. öffentliche Sitzung des Schulausschusses - Videokonferenz vertagt   
10.08.2021 
16. öffentliche Sitzung des Schulausschusses - Videokonferenz vertagt   
Jugendhilfeausschuss Empfehlung
27.04.2021 
34. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses - Videokonferenz vertagt   
25.05.2021 
35. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses - Videokonferenz vertagt   
22.06.2021 
36. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses -Videokonferenz erledigt   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung

Sachverhalt
Anlagen:
Erledigung des Antrags

Die BVV möge beschließen:

 

Der Antrag auf Initiative der Klasse 7b der Fichtenberg-Oberschule wird in der von der Klasse am 14.02.2021 eingereichten Antragsfassung (wie folgt) unterstützt und vom Bezirksamt technisch, finanziell und strukturell umgesetzt, so dass die Wahl zum Kinder- und Jugendparlament (KJP) Steglitz-Zehlendorf noch in 2021 erstmals erfolgen kann. Den Initiator*innen wird darüber hinaus die Gelegenheit gegeben, ihren Antrag im Jugendhilfeausschuss und in der BVV selbst zu begründen.

 

 

Antrag der Fichtenberg-Oberschule an die BVV Steglitz-Zehlendorf

Kinder- und Jugendparlament (KJP) Steglitz-Zehlendorf

Die Fichtenberg-Oberschule schlägt die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf vor.

 

Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendparlaments Steglitz-Zehlendorf (entwickelt und abgestimmt durch die 7b der Fichtenberg-Oberschule, Schuljahr 2020/21):

 

§ 1 Zusammensetzung des KJP

(1) Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder

Aus jeder Schule des Bezirks werden zwei Schüler*innen (ein Junge, ein Mädchen) als Mitglieder des KJP gewählt.

(2) Stellvertreter*innen: Aus jeder Schule werden zwei Stellvertreter*innen gewählt.

(3) Alter der Mitglieder: Die Vertreter*innen der Schulen dürfen aus den Jahrgängen 5 bis 13 gewählt werden.

(4) Wohnort der Mitglieder: Die Vertreter*innen der Schulen müssen zum Zeitpunkt der Wahl Schüler*innen einer Schule in Steglitz-Zehlendorf sein.

(5) Wahldauer: Die Amtszeit der Mitglieder dauert ein Schuljahr, danach wird neu gewählt.

 

§ 2 Sitzungstage und Sitzungsort

(1) Anzahl der Sitzungstage: Das KJP trifft sich alle zwei Monate, d.h. mindestens sechs Sitzungstage pro Jahr.

(2) Dauer der Sitzungen: Die Sitzungen des KJP dauern maximal vier Stunden.

(3) Beginn der Sitzungen: Wochentags (nicht in den Ferien und an Feiertagen) ab 16 Uhr.

(4) Besondere Sitzungstage: Zweimal pro Schuljahr finden intensive Arbeitsphasen des KJP an drei aufeinanderfolgenden Werktagen statt. Diese finden unmittelbar vor den Winter- und vor den Sommerferien statt.

(5) Sitzungsort: Der Bezirk bzw. das Bezirksamt stellt geeignete Räume zur Verfügung. Es gibt einen festen Sitzungsort.

 

§ 3 Vorstand und Leitung der Plenarsitzungen

(1) Vorstand: Die Mitglieder des KJP wählen zwei gleichberechtigte Vorsitzende und zwei stellvertretende Vorsitzende, die die Sitzungen leiten. Der*Die Bezirksbürgermeister*in gehört dem Vorstand des KJPSZ an, kann aber aus Zeitgründen eine*n Vertreter*in benennen.

(2) Tagesordnungen: Der Vorstand erstellt die Tagesordnung, die jeweils eine Woche vor der Sitzung übermittelt werden muss und zu Beginn der Sitzung abgestimmt und ggf. auf Antrag verändert wird.

 

§ 4 Arbeitsweise des KJPSZ

(1) Ausschüsse des KJPSZ: Das KJP organisiert sich in thematischen oder regionalen Ausschüssen, die zu Beginn einer Wahlperiode gebildet werden und sich regelmäßig treffen.

(2) Anträge von Ausschüssen: Anträge, die in einem Ausschuss eine Mehrheit erreicht haben, müssen im Plenum behandelt werden.

(3) Anträge des KJPSZ: Mehrheitlich angenommene Anträge des KJPSZ-Plenums werden der BVV Steglitz-Zehlendorf übergeben. Die Ergebnisse aller Beratungsfolgen in Gremien der BVV Steglitz-Zehlendorf werden dem KJPSZ zeitnah mitgeteilt.

 

§ 5 Beratung und Unterstützung

(1) Beratende Schulleiter*innen: Die Schulleiter*innen des Bezirks wählen aus ihrer Mitte zwei beratende Schulleiter*innen, die an den Sitzungen des KJP teilnehmen dürfen.

(2) Beratende Mitglieder des KiJuB SZ: Das Kinder- und Jugendbüro Steglitz-Zehlendorf soll mit zwei beratenden Mitgliedern an jeder Sitzung des KJP teilnehmen.

(3) Unterstützung des Vorstandes: Der Vorstand des KJPSZ wird durch das Kinder- und Jugendbüro Steglitz-Zehlendorf unterstützt und beraten.

 

§ 6 Eigener Haushalt des KJPSZ

(1) KJPSZ-Haushalt: Das KJPSZ erhält aus den Haushaltsmitteln des Bezirkes ein Jahresbudget von mindestens 15.000 € zur Umsetzung eigener Projekte oder Förderung anderer Projekte im Bezirk.

 

Begründung:

 

In anderen Bezirken (beispielsweise Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg) gab bzw. gibt es bereits Kinder- und Jugendparlamente. Kinder und Jugendliche haben häufig einen anderen Blick auf ihre Umgebung als Erwachsene und häufig andere Interessen, wenn es um die Gestaltung des Zusammenlebens im Bezirk geht. Bisher haben Kinder- und Jugendliche zu wenig Chancen zur Vertretung ihrer Interessen auf kommunaler Ebene. Die Einrichtung eines KJP für Steglitz-Zehlendorf kann ein wichtiges Instrument zur Srkung der kinder- und jugendpolitischen Belange darstellen. Der Antrag wurde initiiert von der Klasse 7b (Schuljahr 2020/21) und wird durch die Gesamtschüler*innenvertretung, Gesamtkonferenz der Lehrkräfte, Gesamtelternvertretung und zuletzt durch einstimmigen Beschluss der Schulkonferenz der Fichtenberg-Oberschule am 02.12.2020 unterstützt.

 

 

Der Antrag wurde am 22.06.2021 in der 36. Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit folgendem Ergebnis beraten:

 

Der Ausschuss beschließt mit 6 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 7 Enthaltungen die Nichtbefassung mit dem Antrag.

 

 

Serowy

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag ist aufgrund des Diskontinuitätsprinzips mit Ablauf der 5. Wahlperiode verfallen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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