Drucksache - 2200/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, durch das Schulamt sich bei den dafür zuständigen Stellen einzusetzen, dass Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene mit Teilleistungsstörungen den ihnen zustehenden Nachteilsausgleich erhalten und nicht in Pandemiezeiten doppelt benachteiligt werden.
Begründung:
In einer Veranstaltung des Kinder- und Jugendbüros Steglitz-Zehlendorf mit Kindern und Jugendlichen am 1. Freitag im März 2021 wurde dieses Problem vorgetragen und den anwesenden Politikern aufgetragen zu beachten. Da viele große Probleme anstehen, mag dieses vermeintlich kleine Problem vergessen werden, für Betroffene ist es aber oft entscheidend für Ihre Ausbildung und Zukunft.
In der 100. Sitzung des Ältestenrats am 16.03.2021 ist die Linksfraktion dem Antrag beigetreten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Der Antrag wurde am 04.05.2021 in der 14. Sitzung des Schulausschusses beraten und von den antragstellenden Fraktionen zurückgezogen.
Mertens Ausschussvorsitzende |
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