Drucksache - 2200/V  

 
 
Betreff: Nachteilsausgleich für Schüler und Schülerinnen mit Teilleistungsstörungen in der Pandemie nicht vergessen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP- und Linksfraktion
Verfasser:1. Specht-Habbel
2. Breidenbach
3. Bader
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.03.2021 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf - Videokonferenz überwiesen   
Schulausschuss Empfehlung
04.05.2021 
14. öffentliche Sitzung des Schulausschusses - Videokonferenz im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Zurückziehung vom 04.05.2021

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, durch das Schulamt sich bei den dafür zuständigen Stellen einzusetzen, dass Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene mit Teilleistungsstörungen den ihnen zustehenden Nachteilsausgleich erhalten und nicht in Pandemiezeiten doppelt benachteiligt werden.

 

Begründung:

 

In einer Veranstaltung des Kinder- und Jugendbüros Steglitz-Zehlendorf mit Kindern und Jugendlichen am 1. Freitag im März 2021 wurde dieses Problem vorgetragen und den anwesenden Politikern aufgetragen zu beachten. Da viele große Probleme anstehen, mag dieses vermeintlich kleine Problem vergessen werden, für Betroffene ist es aber oft entscheidend für Ihre Ausbildung und Zukunft.

 

 

In der 100. Sitzung des Ältestenrats am 16.03.2021 ist die Linksfraktion dem Antrag beigetreten.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

Der Antrag wurde am 04.05.2021 in der 14. Sitzung des Schulausschusses beraten und von den antragstellenden Fraktionen zurückgezogen.

 

 

Mertens

Ausschussvorsitzende

 
 

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