Drucksache - 2186/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen nachdrücklich dafür einzusetzen, dass das Impfen für Menschen, die ambulant gepflegt werden, unverzüglich flächendeckend ermöglicht wird.
Begründung:
Für pflegebedürftige Menschen, z.B. mit Demenz, gibt es derzeit keine passende Möglichkeit, in den Impfzentren geimpft zu werden. Die Angehörigen dürfen in der Regel nicht mit dem Krankentransport mitfahren, und wenn kein Mund/Nasenschutz getragen werden kann, gibt es im Regelfall keinen Zugang zum Impfzentrum. Ambulant pflegebedürftige Menschen gehören aber zu denjenigen, die am dringendsten geimpft werden sollten.
Die BVV hat in ihrer 46. Sitzung am 17.03.2021 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen nachdrücklich dafür einzusetzen, dass das Impfen für Menschen, die ambulant gepflegt werden, unverzüglich flächendeckend ermöglicht wird.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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