Drucksache - 2010/V  

 
 
Betreff: Pflegebedarf im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Steinhoff/Wojahn
2. Abdullah
 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
16.09.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Wie viele pflegebedürftige Menschen in Steglitz-Zehlendorf leben in Pflegeeinrichtungen und in Heimen?

 

2)   Welche Altersstruktur, Pflegegrade haben diese Menschen?

 

3)   Wie viele von ihnen sind auf finanzielle Unterstützungen angewiesen?

 

 

Die Kleine Anfrage wird wegen Zeitablauf schriftlich beantwortet.

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Kleine Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Die Heimaufsicht Berlin hat folgende Zahlen zu Pflegeeinrichtungen übermittelt:

 

 

Anzahl Einrichtungen

Gemeldete Platzzahlen

Steglitz

27

2810

Zehlendorf

22

1693

Gesamt

49

4503

 

Zu Frage 2:

 

Hierzu liegen weder im Bezirk noch bei der Heimaufsicht Zahlen vor.

 

Zu Frage 3:

 

Diese Frage kann wegen der Regelung der Zuständigkeit in Pflegeeinrichtungen und Heimen nur mit einem Näherungswert beantwortet werden:

 

§ 98 Abs. 2 Satz 1 SGB XII

r die stationäre Leistung ist der Träger der Sozialhilfe örtlich zuständig, in dessen Bereich die Leistungsberechtigten ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme in die Einrichtung haben oder in den zwei Monaten vor der Aufnahme zuletzt gehabt hatten.

 

§ 98 Abs. 5 Satz 1 SGB XII

r die Leistungen nach diesem Buch an Personen, die Leistungen nach dem Siebten und Achten Kapitel in Formen ambulanter betreuter Wohnmöglichkeiten erhalten, ist der Träger der Sozialhilfe örtlich zuständig, der vor Eintritt in diese Wohnform zuletzt zuständig war oder gewesen wäre.

 

Zuständig für die Leistungsbewilligung in Pflegeeinrichtungen sind damit der Bezirk oder die Kommune, in deren Bereich der Leistungsberechtigte vor Aufnahme in die Einrichtung gelebt hat.

 

Das bedeutet, dass durch das Amt für Soziales Steglitz-Zehlendorf auch Personen betreut werden, die nicht im Bezirk leben und andere Bezirke und Kommunen wiederum Hilfen an Personen leisten, die in unserem Bezirk leben.

 

Durch das Amt für Soziales werden aktuell 696 Personen in Pflegeheimen laufend betreut.

In den Pflegewohngemeinschaften werden 244 laufende Vorgänge geführt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Frank Mückisch

Bezirksstadtrat

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen