Drucksache - 1928/V  

 
 
Betreff: Wie weiter mit den Bauteilen B und E des Rathauses Zehlendorf?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:1. Specht-Habbel
2. Breidenbach
 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.06.2020 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)   Welche Kosten kommen auf den Bezirk durch die vom Bezirksamt laut Presseberichten in den Bauteilen B und E des Rathauses vorgesehenen Arbeiten zu?

 

2)   Trifft es zu, dass nach einem Jahr diese Arbeiten wiederholt werden müssen?

 

3)   Erscheint es daher nicht wirtschaftlicher, so schnell wie möglich Ersatzstandorte zu finden und die Bauteile B und E bis zu dem im Jahr 2023 geplanten Abriss leer stehen zu lassen?

 

 

Die Kleine Anfrage wird wegen Zeitablauf schriftlich beantwortet.

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

das Bezirksamt beantwortet o.g. Kleine Anfrage wie folgt:

 

1)   Die Gesamtkosten für die Reinigungsarbeiten stehen erst nach Abschluss der Arbeiten fest. Bisher wurden rund 125.000 € beauftragt und rund 86.000 € abgerechnet.

 

2)   Dies ist nur teilweise richtig. Es werden zwei Maßnahmen durchgeführt. Zum einen werden lose/verwitterte Teile im Kitt, am Anstrich und von den Fensterbrettern entfernt, da sich wegen der Verwitterung Fasern aus den festen Teilen könnten. Zum anderen wird die Außenseite der Fenster mit einem Restfaserbindemittel behandelt, um das Herauslösen von weiteren Fasern zu verhindern. Dieses Mittel hat laut Aussage des Gutachters eine Haltbarkeit von bis zu einem Jahr. Nach den Reinigungsarbeiten und der Freimessung aller Räume wird der Gutachter ein Konzept für regelmäßige Überprüfungen vorlegen.

 

3)   Ja, dies ist richtig. Das Bezirksamt ist permanent auf der Suche nach geeigneten Ausweichstandorten und ist hier auch bereits in ersten Verhandlungen. Es nun aber so, dass nach den Regelungen im Land Berlin ein Bezirk nicht einfach einen Mietvertrag abschließen kann. Nach einem genau vorgegebenen Verfahren muss zunächst die Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit einer solchen Anmietung gegenüber der Senatsfinanzverwaltung nachgewiesen werden. Stimmt diese zu, ist ein zustimmender Beschluss des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses notwendig. Dies alles kostet Zeit.

 

In den Bauteilen E und B sind über 200 Mitarbeiter untergebracht. Kurzfristig steht keine andere Unterbringungsmöglichkeit zur Verfügung. Es ist daher unter diesem Gesichtspunkt durchaus wirtschaftlich bis zu einem möglichen Auszug die Arbeitsplätze nutzbar zu machen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Maren Schellenberg

Bezirksstadträtin

 
 

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