Drucksache - 1763/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, Sachverständige für Barrierefreiheit zu ernennen und diese bei sämtlichen baulichen Planungsaufgaben verbindlich anzuhören und einzubeziehen.
Begründung:
Nach wie vor ist nicht sichergestellt, dass Vorschriften zum barrierefreien Bauen, wie eigentlich gesetzlich vorgegeben, im Bezirk Steglitz-Zehlendorf eingehalten werden. Die Umsetzung einer umfänglichen Barrierefreiheit im Bezirk erfolgt eher schleppend. Daher ist die Forderung, Sachverständige für Barrierefreiheit bei der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben zwingend zu beteiligen, sinnvoll und notwendig.
In der 74. Sitzung des Ältestenrats am 21.01.2020 sind die SPD- und die Linksfraktion dem Antrag beigetreten.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
Der Antrag wurde am 07.05.2020 in der 45. Sitzung des Ausschusses Haushalt,Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und mit 5 Ja Stimmen, 9 Nein Stimmen und 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Buchta Ausschusvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 38. Sitzung am 20.05.2020 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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