Drucksache - 1751/V
Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, von Nachstehendem Kenntnis zu nehmen.
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 14.01.2020 die Festsetzung des Bebauungsplans 6-34B vom 01. November 2017 mit Deckblättern vom 28. September 2018 und 21. Mai 2019 gemäß § 6 Abs. 3 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG BauGB), in Verbindung mit § 36 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) als Rechtsverordnung beschlossen.
Auf die beigefügte Rechtsverordnung einschließlich Begründung wird verwiesen.
Cerstin Richter-Kotowski Bezirksbürgermeisterin
Der Antrag wurde am 11.02.2020 in der 36. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und zur Kenntnis genommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Kenntnisnahme empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
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