Drucksache - 1751/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 6-34B (Dahlem)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorl. z.K. und Empfehlung v. Ausschüssen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Kenntnisnahme
11.02.2020 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Kenntnisnahme
19.02.2020 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 14.01.2020
Entwurf der Verordnung
Begruendung
Anlage 1 zur Begruendung
Anlage 2 zur Begruendung
Anlage 3 zur Begruendung
Anlage 4 zur Begruendung
Anlage 5 zur Begruendung
Kenntnisnahme StaplWi vom 11.02.2020

Gegenstand der Vorlage:

Bebauungsplan 6-34B

r das Gelände zwischen Pacelliallee, Drosselweg, Falkenried, Hohe Ähren, Am Hirschsprung, Vogelsang, Wachtelstraße, Im Dol, Spechtstraße, Starstraße, Am Hirschsprung, Finkenpark, Heinrich-Stahl-Weg und Im Dol sowie für die Grundstücke Spechtstraße 8/18, Im Dol 70, Starstraße 5/9 und 12/14, für die Straßen Drosselweg, Hohe Ähren, Heinrich-Stahl-Weg und Abschnitte der Straßen Falkenried zwischen Hohe Ähren und Drosselweg, Am Hirschsprung zwischen Vogelsang und Hohe Ähren sowie zwischen Starstraße und Finkenpark, Vogelsang zwischen Am Hirschsprung und Wachtelstraße, Wachtelstraße zwischen Im Dol und Vogelsang, Im Dol zwischen Im Dol 69 und 73 sowie zwischen Im Dol 30 und 42E, Starstraße zwischen Starstraße 4 und Am Hirschsprung und Starstraße zwischen Starstraße 11 und 14 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Dahlem

 

 

Berichterstatter:

Bezirksbürgermeisterin Cerstin Richter-Kotowski

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, von Nachstehendem Kenntnis zu nehmen.

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 14.01.2020 die Festsetzung des Bebauungsplans 6-34B vom 01. November 2017 mit Deckblättern vom 28. September 2018 und 21. Mai 2019 gemäß § 6 Abs. 3 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG BauGB), in Verbindung mit § 36 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) als Rechtsverordnung beschlossen.

 

Auf die beigefügte Rechtsverordnung einschließlich Begründung wird verwiesen.

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Der Antrag wurde am 11.02.2020 in der 36. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und zur Kenntnis genommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Kenntnisnahme empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 
 

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