Drucksache - 1705/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten bei den zuständigen Stellen zu veranlassen und sich entsprechend dafür einzusetzen, dass an der Einmündung Machnower Straße zum Teltower Damm zusätzlich eine gesonderte Lichtzeichenanlage für den Radverkehr installiert wird. Die Grünphase für diese Lichtzeichenanlage soll parallel zur Grünphase für Fußgänger, die den Teltower Damm queren, geschaltet sein. Diese Grünphasen sollen sodann gemeinsam konfliktfrei zu den Grünphasen des fließenden Fahrzeugverkehr geschaltet werden, d.h. zeigt die Lichtzeichenanlage für Radfahrer zusammen mit der Fußgängerampel über den Teltower Damm „grün“, zeigen alle anderen Lichtsignale sämtlicher anderer Fahrrichtungen „rot“. Fahren hingegen die Fahrzeuge bei „grün“ ihrer Ampel, so zeigt die Fußgängerampel über den Teltower Damm, sowie die nun neu installierte Ampel für Radfahrende, „rot“.
Zusätzlich ist darauf zu achten, dass die Schaltfolge wie folgt realisiert wird: 1. Grünphase Teltower Damm (zusammen mit Fußgängerquerung Machnower Straße). 2. Danach Grünphase Fußgängerampel Teltower Damm/ Fahrradampel Machnower Straße. 3. Dann Grünphase Kraftfahrzeugverkehr Machnower Straße. 4. erneut Grünphase Fußgängerampel Teltower Damm/Fahrradampel Machnower Straße. Dann Beginn von 1. Die Zeiträume sind so zu optimieren, dass ein möglichst homogener Verkehrsfluss aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. Der Rechtsabbiegepfeil in die Machnower Straße bleibt unverändert.
Begründung:
Die Einmündung Machnower Straße zum Teltower Damm stellt eine anerkannte Gefahrenstelle dar. Konflikte zwischen Radfahrenden und Kraftfahrzeugen ergeben sich vor allem beim Queren der Radfahrroute durch rechtsabbiegende Fahrzeuge. Radfahrende haben durch das Gefälle der Machnower Straße einen Geschwindigkeitsüberschuss, der von den rechtsabbiegenden Kraftfahrzeugführern oft unterschätzt wird. Zudem ist der Radfahrende hinter den parkenden Autos am rechten Rand der Machnower Straße erst sehr spät zusehen. Durch die im Antrag beschriebene Ergänzung, Anordnung und Schaltung der Lichtzeichenanlagen werden die Verkehrsströme von Kraftfahrzeug auf der einen Seite und Radfahrende und Fußgänger auf der anderen Seite dauerhaft getrennt. Bei Beachtung der Lichtzeichenanlage wird ein Kreuzen der Fuß- und Fahrwege so ausgeschlossen.
Die geschilderte Schaltfolge hat zum Ziel, dass die Kreuzung durch die zwischengeschaltete exklusive Grünphase für Zufußgehende und Radfahrende stets vom Kraftfahrzeugverkehr geräumt wird. Insbesondere in Stoßzeiten entstehen Rückstausituationen, weil Fahrzeuge noch bei „grün“ in die Kreuzung einfahren, obwohl eine Weiterfahrt unter der Brücke nicht möglich ist. Durch die zusätzliche Ampelphase für Zufußgehende und Radfahrende vor jeder Grünphase für Kraftfahrzeuge (aus jeder Richtung), kann der Kraftverkehr unter der Brücke stets rechtzeitig abfließen.
Der Antrag wurde am 04.03.2020 in der 17. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Ampelschaltung an der Kreuzung, insbesondere unter Berücksichtigung der Sicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende geprüft und verbessert wird. Dabei sollen auch weitere Ampeln geprüft werden.“
Begründung: Unverändert.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 11 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 2 Enthaltungen beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 38. Sitzung am 20.05.2020 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Ampelschaltung an der Kreuzung, insbesondere unter Berücksichtigung der Sicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende geprüft und verbessert wird. Dabei sollen auch weitere Ampeln geprüft werden.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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