Drucksache - 1649/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, an der Kreuzung Mühlenstraße/Echtermeyerstraße zu prüfen, ob ein Spiegel (südlich Mühlenstraße gegenüber Echtermeyerstraße) aufgestellt werden kann. Durch diese Maßnahme könnten die von Norden aus der Echtermeyerstaße kommenden Fahrzeuge beim Einbiegen in die Mühlenstraße besser den Verkehr einsehen.
Begründung: Ggf mündlich.
Der Antrag wurde am 05.02.2020 in der 16. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Zusammenhang mit den Überlegungen zur Verbesserung der Radverkehrsanlagen zu prüfen, ob an der Kreuzung Mühlenstraße/Echtermeyerstraße Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbeziehung für aus der Echtermeyerstaße kommende Verkehrsteilnehmer getroffen werden können.“
Begründung: Unverändert.
Außerdem wurde der Betreff geändert von „Spiegel Kreuzung Mühlenstraße/Echtermeyerstraße“ in „Kreuzung Mühlenstraße/Echtermeyerstraße“.
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Kronhagel Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 37. Sitzung am 19.02.2020 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Zusammenhang mit den Überlegungen zur Verbesserung der Radverkehrsanlagen zu prüfen, ob an der Kreuzung Mühlenstraße/Echtermeyerstraße Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbeziehung für aus der Echtermeyerstaße kommende Verkehrsteilnehmer getroffen werden können.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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