Drucksache - 1637/V  

 
 
Betreff: Heckeshorn entwickeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:1. Hippe
2. Dr. Bone­Winkel
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
23.10.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Vorberatung
05.11.2019 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
03.12.2019 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
14.01.2020 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
11.02.2020 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
10.03.2020 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Zurückziehung vom 10.03.2020

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, beim Land Berlin vorstellig zu werden, eine Rückübertragung der Bauleitplanung für den Gesundheitsstandort Heckeshorn zu erwirken und eine Entwicklung des Geländes zu betreiben. Dabei ist zu berücksichtigen:

 

1)   Die bestehenden schützenswerten Anlagen sollen nicht länger verfallen, sondern zügig entwickelt werden. Die vorhandene medizinische Infrastruktur soll ebenso erhalten bleiben wie die besonders wertvolle, umweltgerecht zu pflegende Landschaft mit ihrer einzigartigen Gartenarchitektur, ihrem gewachsenem Grünraum und ihrem hohen Erholungswert.

 

2)   Das Verfahren muss effizient und transparent sein. Dass bedeutet, dass zuerst mehrere Konzepte bzw. Machbarkeitsuntersuchungen mit potentiellen Nutzern, Interessenten und Bewerbern erarbeitet, dann in einem Bürgerdialog besprochen und anschließend die Voraussetzungen für die rechtliche Umsetzung geschaffen werden. Denn erst, wenn sich ein Konzept herauskristallisiert hat, kann man unter Berücksichtigung der Wünsche anliegender Bürgerinnen und Bürger entscheiden, ob man auf der bestehenden Bauleitplanung ggf. mit Befreiungen aufsetzen kann, ob ein neuer Bebauungsplan notwendig oder ob ein städtebaulicher Vertrag mit der BIM und ggf. anderen Beteiligten der effizienteste Weg ist.

 

3)   Die Planung muss auf Grundlage des bestehenden FNP (Klinik bzw. Gesundheitsdienstleistungen) erfolgen. Es ist die Einbeziehung der möglichen Nutzungen (Pflegeeinrichtungen, eine Grundschule für den dort wachsenden Bedarf, die Wannseeschule sowie ergänzendes bzw. gesundheitsförderndes Wohnen) und der vorhandenen Kita zu prüfen, wobei dies in Hinblick auf die besonderen Gegebenheiten hinsichtlich Umwelt- und Naturschutz wie eingeschränkter Verkehrsinfrastruktur zu erfolgen hat.

 

4)   Die BIM legt dem Stadtplanungsausschuss der Bezirksverordnetenversammlung mehrere Varianten im Detail vor und tritt mit diesem und den Anwohnern des Plangebietes in Abstimmungen dazu ein.

 

Begründung:

 

Es ist unverständlich, warum der von der BIM eingeleitete und mit dem Bezirk abgestimmte Prozess der Konzeptfindung vom Senat ohne Not abgebrochen wurde und die Stadtentwicklungssenatorin die Planung an sich gezogen hat. Das verzögert die Entwicklung von Heckeshorn unnötig und löst bei den Anwohnern verständlicherweise Misstrauen aus. Die Planung muss auf der Basis des vorhandenen FNP erfolgen, weil eine Änderung des FNP und anschließende Planung nicht in absehbarer Zeit erfolgen kann.

 

 

Der Antrag wurde am 10.03.2020 in der 37. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 
 

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