Drucksache - 1617/V  

 
 
Betreff: Gefährliches Überholen von Fahrrädern auf der Brückenkuppe Sundgauer Straße unterbinden
Status:öffentlichAktenzeichen:1005/V
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Steinhoff/Wojahn
2. Manzke-Stoltenberg
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
23.10.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Empfehlung
27.11.2019 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
08.01.2020 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
22.01.2020 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 15.10.2019
BE ST vom 08.01.2020
Beschluss vom 22.01.2020
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 07.12.2021

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich im Bereich der Brücke Sundgauer Straße für eine verkehrliche Anordnung einzusetzen, um ein regelwidrig gefährlich enges Überholen von Fahrrädern zu verhindern.

 

Begründung:

 

In der Sundgauer Straße kommt es bei dichtem Verkehr auf der Gegenspur und im Bereich der Brückenkuppe immer wieder zu gefährlich engem Überholen von Fahrrädern weit unter 1,50 bis 2 m Abstand, diese schneidend. Wiederholt haben wir Bitten von Radelnden erhalten, in der Sundgauer Straße für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Im Bereich der Brücke können Fahrzeugführer nicht einsehen, ob hinter der Kuppe Kfz herannahen, überholen trotzdem. Um aber das Risiko eines Zusammenstoßes mit entgegenkommenden Kfz zu verringern, überholen sie Fahrräder gefährlich eng und schneiden den Fahrweg. Das gefährlich enge Überholen hat in Zehlendorf schon zum Tod eines Radlers geführt. Es könnte das für die Änderung der StVO vorgesehene VZ „Überholverbot Rad oder etwa eine Fahrstreifenbegrenzungslinie angeordnet werden.

 

 

Der Antrag wurde am 08.01.2020 in der 15. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich nach Änderung der StVO (Verkehrzeichen „Überholverbot Rad“) im Bereich der Brücke Sundgauer Straße für eine verkehrliche Anordnung einzusetzen, um ein regelwidrig gefährlich enges Überholen von Fahrrädern zu verhindern.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 11 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 1 Enthaltung beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 36. Sitzung am 22.01.2020 beschlossen:  

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich nach Änderung der StVO (Verkehrzeichen „Überholverbot Rad“) im Bereich der Brücke Sundgauer Straße für eine verkehrliche Anordnung einzusetzen, um ein regelwidrig gefährlich enges Überholen von Fahrrädern zu verhindern.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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