Drucksache - 1435/V  

 
 
Betreff: Alternative Route des Fernradwegs Berlin-Leipzig am Gemeindepark Lankwitz
Status:öffentlichAktenzeichen:906/V
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD- und Linksfraktion
Verfasser:1. Buchta
2. Dr. Stratievski
3. Bader
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
15.05.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Straßenverkehr und Tiefbau Empfehlung
29.05.2019 
9. außerordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
05.06.2019 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
07.08.2019 
11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau vertagt   
18.09.2019 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung Empfehlung
15.08.2019 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
10.10.2019 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
23.10.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 07.05.2019
Beitritt Linksfraktion vom 14.05.2019
BE GUB vom 15.08.2019
BE ST vom 18.09.2019
BE HHA vom 10.10.2019
Beschluss vom 23.10.2019

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für die veränderte Routenführung des Fernradwegs am Gemeindepark Lankwitz (Mühlenstraße/Ecke Gallwitzallee) folgende Maßnahmen vorzusehen:

 

1)   Der Routenverlauf durch den Park entfällt und dessen Versiegelung unterbleibt.

 

2)   Die Mühlenstraße wird im letzten Abschnitt von der letzten Grundstückszufahrt vor der Gallwitzallee zur Einbahnstraße in Richtung Gallwitzallee umgewidmet (mit Erlaubnis für Radverkehr entgegen der Einbahnstraße). In diesem Abschnitt werden Parkplätze in der Straße komplett abgeordnet. Dadurch entsteht ausreichend Aufstellfläche für Fahrräder vor der Kreuzung, da es keinen PKW-Gegenverkehr mehr gibt.

 

3)   Die LSA an der Kreuzung wird so umgebaut, dass Radfahrende ein eigenes Grünsignal erhalten oder komplett aus dem Geltungsbereich der Ampel herausgenommen werden bzw. die LSA zu einer reinen Fußngerampel umgebaut wird.

 

4)   Im Zuge der Realisierung des Fernradwegs in diesem Bereich wird geprüft, den Abschnitt der Mühlenstraße von der Paul-Schneider-Straße zur Gallwitzallee als Fahrradstraße mit Ausnahme für Anlieger auszuweisen.

 

Begründung:

 

Da der nördlich der Mühlenstraße auf die Gallwitzallee mündende Boraweg aufgrund seiner geringen Breite schon jetzt eine Einbahnstraße von der Gallwitzallee zur Mühlenstraße ist, bietet sich an, die Mühlenstraße in ihrem letzten Abschnitt als korrespondierende Einbahnstraße in der Gegenrichtung auszugestalten. Niemand ist genötigt, von der Gallwitzallee direkt in die Mühlenstraße einzubiegen, weil es dafür den Boraweg nur wenige Meter davon entfernt gibt. Auf diese Weise würde die Einmündung von Radfahrenden in die Gallwitzallee sicherer gemacht und auch genügend Aufstellfläche bei Wartebedarf geschaffen. Da der Radweg in der Gallwitzallee in beiden Richtungen auf der Ostseite der Straße liegt, wird der Radverkehr von der dort vorhandenen LSA eigentlich gar nicht tangiert. Radfahrende könnten auch bei Rot gefahrlos rechts oder links in die Gallwitzallee einbiegen, weil sie dazu in beiden Richtungen keine Fahrbahn (außer der für die Radfahrenden aus Richtung Süden; hier müsste die generelle Vorfahrtsregelung genügen) überqueren müssen. Die LSA hat an dieser Stelle nur eine Funktion für die Fußngerquerung über die Gallwitzallee und sollte auch so umgebaut werden. Die veränderte Linienführung des Radwegs hat gegenüber dem bisher geplanten Verlauf durch den Park neben dem Schutz für die Wildbienen auch den Vorteil, dass die an der bislang geplanten Einmündung des Radwegs notwendige Querung des Fußngerwegs der Gallwitzallee, um auf den dortigen Radweg dort zu gelangen, entfallen kann. Diese könnte eine Gefährdung für die Zufußgehenden darstellen. Insofern re die Einmündung für alle Verkehrsteilnehmenden sicherer gestaltet.

 

 

Der Antrag wurde am 15.08.2019 in der 26. Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für die veränderte Routenführung des Fernradwegs am Gemeindepark Lankwitz (Mühlenstraße/Ecke Gallwitzallee) folgende Maßnahmen vorzusehen:

 

1)   Der Routenverlauf durch den Park entfällt und dessen Versiegelung unterbleibt.

 

2)   Die Mühlenstraße wird im letzten Abschnitt von der letzten Grundstückszufahrt vor der Gallwitzallee zur Einbahnstraße in Richtung Gallwitzallee umgewidmet (mit Erlaubnis für Radverkehr entgegen der Einbahnstraße). In diesem Abschnitt werden Parkplätze in der Straße komplett abgeordnet. Dadurch entsteht ausreichend Aufstellfläche für Fahrräder vor der Kreuzung, da es keinen PKW-Gegenverkehr mehr gibt.

 

Begründung:

Unverändert.

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 4 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 18.09.2019 in der 12. Sitzung des Ausschusses für Straßenverkehr und Tiefbau beraten und in der geänderten Fassung vom 15.08.2019 mit 4 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 10.10.2019 in der 39. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und in der geänderten Fassung vom 15.08.2019 mit 5 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 33. Sitzung am 23.10.2019 beschlossen:         

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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