Drucksache - 1294/V  

 
 
Betreff: Rathausneubau zukunftssicher planen
Status:öffentlichAktenzeichen:936/V
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP-Fraktion
Verfasser:1. Ehrhardt
2. Thimm
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
20.02.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Hochbau, Gebäude- und IT-Verwaltung Empfehlung
18.04.2019 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Hochbau, Gebäude- und IT-Verwaltung vertagt   
23.05.2019 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Hochbau, Gebäude- und IT-Verwaltung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung Empfehlung
06.06.2019 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
19.08.2019 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
26.08.2019 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
10.10.2019 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
23.10.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 12.02.2019
BE HochIT vom 23.05.2019
BE HHA vom 10.10.2019
Beschluss vom 23.10.2019
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.10.2021

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, den Rathausneubau zukunftssicher zu planen. Insbesondere ist der Bau einer Tiefgarage mit öffentlicher Nutzungsperspektive bei den Planungen zu berücksichtigen. Weiterhin ist in den Planungen ein flexibles Raumkonzept einzubeziehen. Die technische Infrastruktur ist darüber hinaus so zu gestalten, dass sie über den gesamten geplanten Nutzungszeitraum der technische Entwicklung folgen kann.  Es sind ergänzend auch Sozialräume vorzusehen, die es Arbeitnehmern möglich machen flexibel Arbeit und Familie miteinander zu verbinden (z.B. Kinderbetreuung).

 

Begründung:

 

Eine Tiefgarage lässt sich nur zum Beginn eines Bauprojektes in der Tiefbau-Phase errichten. Stehen die Gebäude erst einmal, ist der Bau einer Tiefgarage nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich. Der Rathaus-Komplex befindet sich in Zehlendorf-Mitte in unmittelbarer he zum S-Bahnhof Zehlendorf, sowie zur Zehlendorfer Haupt-Einkaufsstraße. Infrastrukturelle Schwerpunkte werden bereits heute geplant (Mobilitätshub, Fahrradparkhaus, Ladesäulen für E-Fahrzeuge etc.). Eine Tiefgarage unter bzw. am Rathaus-Gelände schafft ergänzenden Raum für diese und zukünftige Projekte. Nicht zuletzt entlastet eine solche Tiefgarage die Mitte von Zehlendorf entscheidend und auf Dauer bei gleichzeitiger Aufwertung als Nahversorgungszentrum sowie einer Erhöhung die Aufenthaltsqualität. Die Nutzungszeit eines eventuellen Rathausneubaus ist auf 30 Jahre ausgelegt. In diesen 30 Jahren sind weitreichende gesellschaftliche Veränderungen, insbesondere im Arbeitsumfeld zu erwarten. Die Arbeitswelt, auch im öffentlichen Dienst, wird flexibler und familienfreundlicher werden (müssen). Homeoffice, Gruppen- und Teamstrukturen müssen sich flexibel realisieren lassen. Eine feste, unveränderbare Raumstruktur, die primär aus kleinen Büroräumen besteht , steht dem entgegen und behindert eine entsprechende Entwicklung. Schon heute fällt es schwer gut ausgebildete Menschen für eine Karriere im öffentlichen Dienst zu gewinnen. Ein Angebot an sozialer Infrastruktur, die es möglich macht Arbeit und Familie optimal zu verbinden, wird in der Zukunft von entscheidender Bedeutung sein, um begehrte Arbeitnehmer zu gewinnen. 

 

 

Der Antrag wurde am 23.05.2019 in der 19. Sitzung des Ausschusses für Hochbau, Gebäude- und IT-Verwaltung beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie der Rathausneubau zukunftssicher geplant werden kann. Insbesondere ist der Bau einer Tiefgarage mit öffentlicher Nutzungsperspektive bei den Planungen zu berücksichtigen. Weiterhin ist in den Planungen ein flexibles Raumkonzept einzubeziehen. Die technische Infrastruktur ist darüber hinaus so zu gestalten, dass sie über den gesamten geplanten Nutzungszeitraum der technische Entwicklung folgen kann.  Es sind ergänzend auch Sozialräume vorzusehen, die es Arbeitnehmern möglich machen flexibel Arbeit und Familie miteinander zu verbinden (z.B. Kinderbetreuung).“

 

Begründung:

Unverändert.

 

Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geändeten Fassung empfohlen.

 

 

cke

Stellv. Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 10.10.2019 in der 39. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und in der geänderten Fassung vom 23.05.2019 mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 0 Enthaltungen beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

Buchta

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 33. Sitzung am 23.10.2019 beschlossen:          

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie der Rathausneubau zukunftssicher geplant werden kann. Insbesondere ist der Bau einer Tiefgarage mit öffentlicher Nutzungsperspektive bei den Planungen zu berücksichtigen. Weiterhin ist in den Planungen ein flexibles Raumkonzept einzubeziehen. Die technische Infrastruktur ist darüber hinaus so zu gestalten, dass sie über den gesamten geplanten Nutzungszeitraum der technische Entwicklung folgen kann.  Es sind ergänzend auch Sozialräume vorzusehen, die es Arbeitnehmern möglich machen flexibel Arbeit und Familie miteinander zu verbinden (z.B. Kinderbetreuung).

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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