Drucksache - 1246/V
Die BVV möge beschließen:
Zum Erhalt des Schulstandortes Osteweg soll das Bezirksamt die bezirkseigene Fläche Platz des 4. Juli oder Teilstücke davon dem Senat für sein MUF-Programm anbieten. Damit kommt der Bezirk der Forderung des Senats nach Bereitstellung von Flächen nach, die im Eigentum des Bezirks sind.
Begründung:
Die Alternativvorschläge der GRÜNEN-Fraktion, Kapazitäten in der Thielallee 88-94, Drs. 1089/V, oder auf den als Parkplätzen genutzten Flächen der FU, Drs. 1087/V, zu schaffen, stellt den Bezirk vor die Problematik der Zustimmung durch den derzeitigen Eigentümer resp. Nutzer, da der Bezirk über genannte Flächen nicht verfügen kann. Den Anwohnern und Bürgern ist Klarheit im Hinblick auf den Schulstandort Osteweg 53 und 63 zu verschaffen. Mit der oben genannten Maßnahme kann der Bezirk eigenständig agieren und behält das Heft selbst in der Hand, um die Fläche für den Schulbau freizuhalten. Eine Bebauung mit Flüchtlingsunterkünften würde hingegen auf lange Sicht die Nutzung als Schulstandort ausschließen. Vgl. Drs. 1059/V.
Der Antrag wurde am 02.04.2019 in der 27. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und mit 1 Ja-Stimme und 10 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 30. Sitzung am 15.05.2019 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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