Drucksache - 1116/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob ein Haushaltstitel zur Unterstützung ehrenamtlicher Jugendarbeit eingestellt werden kann. Bei Organisationen, die zu 98 % aus Ehrenamtlichen bestehen und einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten (wie ASB, Rotes Kreuz, DLRG und die Sportjugend), müssen Jugendliche, die sich engagieren wollen, nicht nur ihre Freizeit und Arbeitskraft einsetzen, sondern auch noch Geld mitbringen. Sie müssen ihre Arbeitskleidung und auch Verpflegung in der Regel selbst finanzieren. Um dies abzumildern, ist zu prüfen, ob Jugendliche, die im Bezirk tätig sind, mit einem Nachweis ihrer Tätigkeit einen Zuschuss erhalten können.
Begründung:
Häufig müssen Jugendliche, die einen ehrenamtlichen Beitrag für die Gesellschaft leisten, auch noch die eigenen Kosten tragen. Durch eine Unterstützung durch den Bezirk sollen die Jugendlichen in ihrer Tätigkeit unterstützt werden. Die Organisationen und Vereine, die bisher den Jugendlichen nichts zahlen konnten, erhalten kein Geld. Es werden lediglich die Jugendlichen in ihrer Tätigkeit unterstützt und dadurch auch motiviert.
Der Antrag wurde am 20.11.2018 in der 16. Sitzung des Jugendhilfeausschusses beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob ein Haushaltstitel zur Unterstützung ehrenamtlicher Jugendarbeit eingestellt werden kann. Bei Organisationen, die zu 98 % aus Ehrenamtlichen bestehen und einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten, müssen Jugendliche, die sich engagieren wollen, nicht nur ihre Freizeit und Arbeitskraft einsetzen, sondern auch noch Geld mitbringen. Sie müssen ihre Arbeitskleidung und auch Verpflegung in der Regel selbst finanzieren. Um dies abzumildern, ist zu prüfen, ob Jugendliche, die im Bezirk tätig sind, mit einem Nachweis ihrer Tätigkeit einen Zuschuss erhalten können.“
Begründung: Unverändert.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 5 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 4 Enthaltungen angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Serowy Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 21.05.2019 in der 14. Sitzung des Sportausschusses beraten und in der geänderten Fassung vom 20.11.2018 wiederum wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob ein Haushaltstitel eingestellt werden kann, aus dem ehrenamtliche Jugendarbeit bei gemeinnützigen Organisationen in der Weise unterstützt werden kann, dass Kosten für Schutzkleidungen, Uniformen oder sonstige zur Ausübung ihrer Tätigkeit zwingend notwendige Ausrüstungen für die Freiwilligen bezuschusst werden. Die finanzielle Zuwendung soll auf Antrag der im Bezirk Steglitz-Zehlendorf tätigen gemeinnützigen Vereine und Organisationen, Orts- oder Bezirksgruppen für deren im Bezirk ehrenamtlich tätigen Jugendlichen unter 18 Jahren erfolgen. Deren Bewilligung soll durch eine zuständige Stelle (Sport-, Jugend- oder Sozialamt) erfolgen. Dabei sollen die ausgereichten Mittel Kostenübernahmen oder Zuschüsse der Organisationen keinesfalls ersetzen, sondern ggf. ergänzen, um einen ggf. geforderten finanziellen Eigenbeitrag der Freiwilligen zu mildern.
Begründung:
Ehrenamtlich und freiwillig tätige Jugendliche leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie opfern ihre Freizeit und setzen ihre Arbeitskraft ein und sollen darüber hinaus nicht auch noch finanziell überfordert werden. Soweit Jugendliche zur Ausübung ihrer freiwilligen und ehrenamtlichen Tätigkeit Arbeitskleidung benötigen, sollte der Bezirk dieses Engagement durch einen finanziellen Zuschuss an die gemeinnützigen Organisationen und Vereine honorieren. Es verbleibt dabei im Benehmen der Organisation / des Vereins, ob die bezuschusste Bekleidung / Ausrüstung in dessen Eigentum verbleibt und damit ggf. weiteren (nachfolgenden) Freiwilligen zur Verfügung gestellt werden kann oder in das Eigentum des Freiwilligen übergeht.“
Der Antrag in der geänderten Fassung wurde mit 8 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Mc Laughlin Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 31.10.2019 in der 40. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und in der geänderten Fassung vom 21.05.2019 mit 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 34. Sitzung am 13.11.2019 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob ein Haushaltstitel eingestellt werden kann, aus dem ehrenamtliche Jugendarbeit bei gemeinnützigen Organisationen in der Weise unterstützt werden kann, dass Kosten für Schutzkleidungen, Uniformen oder sonstige zur Ausübung ihrer Tätigkeit zwingend notwendige Ausrüstungen für die Freiwilligen bezuschusst werden. Die finanzielle Zuwendung soll auf Antrag der im Bezirk Steglitz-Zehlendorf tätigen gemeinnützigen Vereine und Organisationen, Orts- oder Bezirksgruppen für deren im Bezirk ehrenamtlich tätigen Jugendlichen unter 18 Jahren erfolgen. Deren Bewilligung soll durch eine zuständige Stelle (Sport-, Jugend- oder Sozialamt) erfolgen. Dabei sollen die ausgereichten Mittel Kostenübernahmen oder Zuschüsse der Organisationen keinesfalls ersetzen, sondern ggf. ergänzen, um einen ggf. geforderten finanziellen Eigenbeitrag der Freiwilligen zu mildern.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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