Drucksache - 1114/V
Die BVV möge beschließen:
Damit eine Integration von Flüchtlingen und die Akzeptanz des Standorts bei der Flüchtlingsunterbringung Am Heckeshorn ermöglicht werden kann, lehnt der Bezirk
1) eine dauerhafte Nutzung der Bestandsgebäude auf dem Gelände der ehemaligen Lungenklinik zur isolierten Unterbringung von Flüchtlingen in großer Zahl ab, ist
2) eine eingehende Prüfung alternativer, ebenso dringlicher Nutzungen vorzunehmen. Diese kann z.B. die Schaffung von Wohnraum oder von Infrastruktureinrichtungen umfassen, die der gesamten dort ansässigen Bevölkerung nutzen.
3) Sind Nutzungsmöglichkeiten im sozialen oder gesundheitlichen Bereich vorrangig vorzusehen, dies insbesondere in den intakten Klinikgebäuden. Dabei darf bis zur abschließenden Prüfung weder die vorhandene wertvolle Gebäude- und Infrastruktur zerstört, noch dürfen Maßnahmen ergriffen werden, die die Planungsfreiheit beeinträchtigen.
Begründung:
Am Standort Zum Heckeshorn existiert seit einigen Jahren eine „Notbelegte Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge“. Nun soll Am Heckeshorn darüber hinaus eine größere Anzahl von Flüchtlingen in völliger Abgeschiedenheit und ohne entsprechende Infrastruktur, d.h. ohne jede Chance auf Integration untergebracht werden. Dies würde zu einer Situation führen, die weder für die Flüchtlinge selbst noch für die Anwohner akzeptabel ist. Eine Nutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen allein wird dem Standort Heckeshorn nicht gerecht. Insbesondere sollen keine Bestandsbauten zerstört werden, um eine dauerhafte Sondernutzung durch Flüchtlinge zu ermöglichen. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass für die geplante „Ertüchtigung“ des ehemaligen Klinikgebäudes für die Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft Investitionen in zweistelliger Millionenhöhe notwendig sind. Standorte für Einrichtungen im Gesundheitsbereich werden in Berlin derzeit dringend benötigt. Hier würde ein solcher gegebenenfalls unwiederbringlich zerstört.
Der Antrag wurde am 24.01.2019 in der 18. Sitzung des Integrationsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 10 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Wojahn Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde am 11.06.2019 in der 29. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und mit 9 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 31. Sitzung am 19.06.2019 beschlossen:
Damit eine Integration von Flüchtlingen und die Akzeptanz des Standorts bei der Flüchtlingsunterbringung Am Heckeshorn ermöglicht werden kann, lehnt der Bezirk
1) eine dauerhafte Nutzung der Bestandsgebäude auf dem Gelände der ehemaligen Lungenklinik zur isolierten Unterbringung von Flüchtlingen in großer Zahl ab, ist
2) eine eingehende Prüfung alternativer, ebenso dringlicher Nutzungen vorzunehmen. Diese kann z.B. die Schaffung von Wohnraum oder von Infrastruktureinrichtungen umfassen, die der gesamten dort ansässigen Bevölkerung nutzen.
3) Sind Nutzungsmöglichkeiten im sozialen oder gesundheitlichen Bereich vorrangig vorzusehen, dies insbesondere in den intakten Klinikgebäuden. Dabei darf bis zur abschließenden Prüfung weder die vorhandene wertvolle Gebäude- und Infrastruktur zerstört, noch dürfen Maßnahmen ergriffen werden, die die Planungsfreiheit beeinträchtigen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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