Drucksache - 1114/V  

 
 
Betreff:
Flüchtlingsunterbringung Am Heckeshorn
Status:öffentlichAktenzeichen:843/V
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:1. Hippe
2. Dr. Bone­Winkel
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
14.11.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Integrationsausschuss Empfehlung
24.01.2019 
18. öffentliche Sitzung des Integrationsausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung
12.02.2019 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
12.03.2019 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
02.04.2019 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
07.05.2019 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
11.06.2019 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
19.06.2019 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 06.11.2018
BE Integ vom 24.01.2019
BE StaplWi vom 11.06.2019
Beschluss vom 19.06.2019

Die BVV möge beschließen:

 

Damit eine Integration von Flüchtlingen und die Akzeptanz des Standorts bei der Flüchtlingsunterbringung Am Heckeshorn ermöglicht werden kann, lehnt der Bezirk

 

1)   eine dauerhafte Nutzung der Bestandsgebäude auf dem Gelände der ehemaligen Lungenklinik zur isolierten Unterbringung von Flüchtlingen in großer Zahl ab, ist

 

2)   eine eingehende Prüfung alternativer, ebenso dringlicher Nutzungen vorzunehmen. Diese kann z.B. die Schaffung von Wohnraum oder von Infrastruktureinrichtungen umfassen, die der gesamten dort ansässigen Bevölkerung nutzen.

 

3)   Sind Nutzungsmöglichkeiten im sozialen oder gesundheitlichen Bereich vorrangig vorzusehen, dies insbesondere in den intakten Klinikgebäuden. Dabei darf bis zur abschließenden Prüfung weder die vorhandene wertvolle Gebäude- und Infrastruktur zerstört, noch dürfen Maßnahmen ergriffen werden, die die Planungsfreiheit beeinträchtigen.

 

Begründung:

 

Am Standort Zum Heckeshorn existiert seit einigen Jahren eine „Notbelegte Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge“. Nun soll Am Heckeshorn darüber hinaus eine größere Anzahl von Flüchtlingen in völliger Abgeschiedenheit und ohne entsprechende Infrastruktur, d.h. ohne jede Chance auf Integration untergebracht werden. Dies würde zu einer Situation führen, die weder für die Flüchtlinge selbst noch für die Anwohner akzeptabel ist. Eine Nutzung zur Unterbringung von Flüchtlingen allein wird dem Standort Heckeshorn nicht gerecht. Insbesondere sollen keine Bestandsbauten zerstört werden, um eine dauerhafte Sondernutzung durch Flüchtlinge  zu ermöglichen. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass für die geplante „Ertüchtigung“ des ehemaligen Klinikgebäudes für die Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft Investitionen in zweistelliger Millionenhöhe notwendig sind. Standorte für Einrichtungen im Gesundheitsbereich werden in Berlin derzeit dringend

benötigt. Hier würde ein solcher gegebenenfalls unwiederbringlich zerstört.

 

 

Der Antrag wurde am 24.01.2019 in der 18. Sitzung des Integrationsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 10 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Wojahn

Ausschussvorsitzende

 

 

Der Antrag wurde am 11.06.2019 in der 29. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und mit 9 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 31. Sitzung am 19.06.2019 beschlossen:      

 

Damit eine Integration von Flüchtlingen und die Akzeptanz des Standorts bei der Flüchtlingsunterbringung Am Heckeshorn ermöglicht werden kann, lehnt der Bezirk

 

1)   eine dauerhafte Nutzung der Bestandsgebäude auf dem Gelände der ehemaligen Lungenklinik zur isolierten Unterbringung von Flüchtlingen in großer Zahl ab, ist

 

2)   eine eingehende Prüfung alternativer, ebenso dringlicher Nutzungen vorzunehmen. Diese kann z.B. die Schaffung von Wohnraum oder von Infrastruktureinrichtungen umfassen, die der gesamten dort ansässigen Bevölkerung nutzen.

 

3)   Sind Nutzungsmöglichkeiten im sozialen oder gesundheitlichen Bereich vorrangig vorzusehen, dies insbesondere in den intakten Klinikgebäuden. Dabei darf bis zur abschließenden Prüfung weder die vorhandene wertvolle Gebäude- und Infrastruktur zerstört, noch dürfen Maßnahmen ergriffen werden, die die Planungsfreiheit beeinträchtigen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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