Drucksache - 1074/V  

 
 
Betreff: Jährliche Sicherheitsprüfungen am Geisterhaus Gardeschützenweg 3 auf Kosten des Eigentümers durchführen
Status:öffentlichAktenzeichen:645/V
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:1. Bader
2. Gruner
3. Krause
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.10.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung
06.11.2018 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
14.11.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf vertagt   
12.12.2018 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf im Ausschuss abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 09.10.2018
BE StaplWi vom 06.11.2018
Beschluss vom 12.12.2018

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, ab 2019 so lange jährliche und umfassende Sicherheitsprüfungen am Geisterhaus Gardeschützenweg 3 durchzuführen, bis das Haus saniert wird. Dabei sollen insbesondere die Balkone und Fensterbänke, die beschädigte Dachkonstruktion und die Notfalldachabdeckung geprüft und ggf. gesichert werden. Die Kosten, die durch diese Maßnahmen entstehen, sollen dem Eigentümer der Schrottimmobilie in Rechnung gestellt werden.

 

Begründung:

 

Seit circa 20 Jahren wurden am Geisterhaus Gardeschützenweg 3 keine oder nur unzureichende Reparaturen durchgeführt. Durch herabstürzende Fassadenteile ist bereits vor Jahren eine Anwohnerin verletzt worden. Seit diesem Vorfall hat sich der bauliche Zustand des Hauses weiter verschlechtert. Eine regelmäßige Überprüfung der Balkone und anderer Teile der Außenfassade ist zwingend notwendig. Ebenso muss regelmäßig überprüft werden, ob die vorhandenen Sicherungsmaßnahmen (Fußnger*innentunnel, Bauzäune etc.) noch ausreichend sind. Da der Eigentümer offensichtlich nicht in der Lage ist, die notwendige Sorge für sein Eigentum zu ergreifen, muss das Bezirksamt sicherstellen, dass Passant*innen und Anwohner*innen keiner erhöhten Gefahr ausgesetzt sind.

 

 

Der Antrag wurde am 06.11.2018 in der 22. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und bei einer Abstimmung mit 5 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.

 

 

Semler

Stellv. Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 25. Sitzung am 12.12.2018 beschlossen:

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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