Drucksache - 1074/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, ab 2019 so lange jährliche und umfassende Sicherheitsprüfungen am Geisterhaus Gardeschützenweg 3 durchzuführen, bis das Haus saniert wird. Dabei sollen insbesondere die Balkone und Fensterbänke, die beschädigte Dachkonstruktion und die Notfalldachabdeckung geprüft und ggf. gesichert werden. Die Kosten, die durch diese Maßnahmen entstehen, sollen dem Eigentümer der Schrottimmobilie in Rechnung gestellt werden.
Begründung:
Seit circa 20 Jahren wurden am Geisterhaus Gardeschützenweg 3 keine oder nur unzureichende Reparaturen durchgeführt. Durch herabstürzende Fassadenteile ist bereits vor Jahren eine Anwohnerin verletzt worden. Seit diesem Vorfall hat sich der bauliche Zustand des Hauses weiter verschlechtert. Eine regelmäßige Überprüfung der Balkone und anderer Teile der Außenfassade ist zwingend notwendig. Ebenso muss regelmäßig überprüft werden, ob die vorhandenen Sicherungsmaßnahmen (Fußgänger*innentunnel, Bauzäune etc.) noch ausreichend sind. Da der Eigentümer offensichtlich nicht in der Lage ist, die notwendige Sorge für sein Eigentum zu ergreifen, muss das Bezirksamt sicherstellen, dass Passant*innen und Anwohner*innen keiner erhöhten Gefahr ausgesetzt sind.
Der Antrag wurde am 06.11.2018 in der 22. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und bei einer Abstimmung mit 5 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Semler Stellv. Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 25. Sitzung am 12.12.2018 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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