Drucksache - 1072/V  

 
 
Betreff: Schutz von Mieter*innen statt Schutz von Investoren – in der Waltraudstraße 45 in Zehlendorf
Status:öffentlichAktenzeichen:766/V
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
Verfasser:1. Bader
2. Gruner
3. Krause
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.10.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung Empfehlung
15.11.2018 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung vertagt   
13.12.2018 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung erledigt   
Ausschuss für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste Empfehlung
21.11.2018 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste vertagt   
23.01.2019 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung
12.02.2019 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
20.02.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf vertagt   
20.03.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 09.10.2018
Nichtzuständigkeit GUB vom 13.12.2018
BE ONB vom 23.01.2019
BE StaplWi vom 12.02.2019
Beschluss vom 20.03.2019
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 26.10.2021

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Abriss- bzw. Sanierungs- bzw. Neubaugenehmigung für das Objekt Waltraudstraße 45 (ehemaliges Schwesternwohnheim des Oskar-Helene-Heimes) nur dann zu erteilen, wenn der Investor nachgewiesen hat, dass die noch verbliebenen Mieter*innen mit angemessenem und bezüglich der Mieten vergleichbarem Wohnraum versorgt sind, der sozialraumnah gefunden wurde.

 

Begründung:

 

Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Linksfraktion zur aktuellen Situation in der Waltraudstraße 45 durch den Bezirksstadtrat Karnetzki (Schr. A. 235/V) geht hervor, dass das Bezirksamt keine Kenntnis darüber hat und rein formal auch nicht haben muss, ob für Noch-Mieter*innen Ersatzwohnraum vorhanden ist. Erläutert wird in der Antwort, dass das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz „nicht auf konkreten Ersatzwohnraum für konkrete Bestandsmieter“ abstelle, sondern ein Ausgleich für den durch Abriss beseitigten Wohnraum geschaffen werden müsse. Dies hilft den noch verbliebenen Mieter*innen allerdings nicht in ihrer konkreten Situation und dem drohenden Wohnungsverlust weiter. Der Bezirk ist zwar nicht zuständig dafür, hier Abhilfe zu schaffen, könnte aber den Investor derart in die Pflicht nehmen, dass dieser nachweislich und überprüfbar konkreten Ersatzwohnraum zur Verfügung stellen muss, bevor eine Abriss- bzw. Sanierungs- bzw. Neubaugenehmigung erteilt wird. Dieser Ersatzwohnraum müsste Kriterien erfüllen, damit die Bestandsmieter*innen nicht schlechter gestellt werden. Der Ersatzwohnraum muss daher preislich und in Größe und Ausstattung mindestens dem jetzigen Wohnraum entsprechen. Er sollte sozialraumnah gefunden werden, um die Mieter*innen nicht aus ihrer gewohnten Umgebung zu vertreiben. Hierbei sollen individuelle Wünsche Berücksichtigung finden. Der Aufwand, der sich durch Suche, Auswahl, Besichtigung, Umzug, Formalitäten etc. ergibt, sollte in angemessener Form ausgeglichen werden. Auch hierüber soll der Investor vor Genehmigung Auskunft und Nachweis geben.

 

 

Der Antrag wurde am 13.12.2018 in der 20. Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Umwelt und Bürgerbeteiligung mit folgendem Ergebnis beraten:

 

Der Ausschuss erklärt sich mit 13 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen für nicht zuständig.

 

 

Kronhagel

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 23.01.2019 in der 19. Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Nahverkehr und Bürgerdienste beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Abriss- bzw. Sanierungs-Genehmigung für das Objekt Waltraudstraße 45 (ehemaliges Schwesternwohnheim des Oskar-Helene-Heimes) nur dann zu erteilen, wenn der Investor nachgewiesen hat, dass die noch verbliebenen Mieter*innen mit angemessenem und bezüglich der Mieten vergleichbarem Wohnraum versorgt sind, der sozialraumnah gefunden wurde.“

 

Begründung:

Unverändert.

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 3 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Ammer

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag in der geänderten Fassung vom 23.01.2019 wurde in der 25. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und bei einer Abstimmung mit 6 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Der Antrag wurde am 20.03.2019 in der 28. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Abriss- bzw. Sanierungs-Genehmigung für das Objekt Waltraudstraße 45 (ehemaliges Schwesternwohnheim des Oskar-Helene-Heimes) nur dann zu erteilen, wenn der Investor nachgewiesen hat, dass die noch verbliebenen Mieter*innen mit angemessenem und bezüglich der Mieten vergleichbarem Wohnraum versorgt sind, der sozialraumnah gefunden wurde. Die Mängel am momentan bestehenden Wohnraum in der Waltraudstraße 45 sind zügig zu beheben.

 

Begründung:

Unverändert.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 

Die BVV hat in ihrer 28. Sitzung am 20.03.2019 beschlossen:     

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Abriss- bzw. Sanierungs-Genehmigung für das Objekt Waltraudstraße 45 (ehemaliges Schwesternwohnheim des Oskar-Helene-Heimes) nur dann zu erteilen, wenn der Investor nachgewiesen hat, dass die noch verbliebenen Mieter*innen mit angemessenem und bezüglich der Mieten vergleichbarem Wohnraum versorgt sind, der sozialraumnah gefunden wurde. Die Mängel am momentan bestehenden Wohnraum in der Waltraudstraße 45 sind zügig zu beheben.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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