Drucksache - 1050/V  

 
 
Betreff: Schulplanung am Osteweg jetzt beginnen!
Status:öffentlichAktenzeichen:664/V
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-Fraktion
Verfasser:1. Semler
2. Kellermann
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
17.10.2018 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf überwiesen   
Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur Empfehlung
30.10.2018 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur vertagt   
27.11.2018 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung
08.01.2019 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.01.2019 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 09.10.2018
BE SchuBiKu vom 27.11.2018
BE StaplWi vom 08.01.2019
Beschluss vom 16.01.2019

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend mit der verbindlichen Planung und Anmeldung einer Sekundarschule mit Oberstufe am Standort Osteweg zu beginnen, damit die Schule haushalterisch und planerisch abgesichert ist. Dabei sind zwei Varianten (mit und ohne Osteweg 63) zu prüfen.

 

Begründung:

 

Die Anmeldezahlen zeigen eine starke Nachfrage nach Sekundarschulen mit Oberstufe im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. In dem Gebiet am Osteweg ist durch zahlreiche Neubaugebiete (Schweizer Viertel, McNair, Platz des 4. Juli, Platz der Berlin-Brigade) der Bedarf an einer Oberschule entstanden, dem nun Rechnung getragen werden muss. Auch wenn bei der Investitionsplanung 2018 auf eine Anmeldung verzichtet wurde, muss dieses umgehend nachgeholt werden. Die Anmeldung ist auch ohne Eigentum des Grundstücks möglich, da eben der Erwerb bzw. Übertragung des Grundstückes Teil der zu beantragenden Planung ist. Das Grundstück Osteweg 53 verfügt über eine Grundfläche von 20.000 Quadratmetern, so dass auch unabhängig vom möglichen MUF-Standort Osteweg 63 eine Realisierung von Schule und Sporthalle möglich sein kann.

 

 

Der Antrag wurde am 27.11.2018 in der 18. Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur beraten und wie folgt geändert:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend mit der verbindlichen Planung und Anmeldung einer Schule für den zu ermittelnden Bedarf und einer Sporthalle am Standort Osteweg zu beginnen, damit die Schule haushalterisch und planerisch abgesichert ist. Dabei sind zwei Varianten (mit und ohne Osteweg 63) zu prüfen.

 

Begründung:

 

Die Anmeldung ist auch ohne Eigentum des Grundstücks möglich, da eben der Erwerb bzw. Übertragung des Grundstückes Teil der zu beantragenden Planung ist. Das Grundstück Osteweg 53 verfügt über eine Grundfläche von 20.000 Quadratmetern, so dass eine Realisierung von Schule und Sporthalle möglich sein kann.“

 

 

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 16 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

 

Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrages in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Specht-Habbel

Ausschussvorsitzende

 

 

Der Antrag in der geänderten Fassung vom 27.11.2018 wurde am 08.01.2019 in der 24. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und bei einer Abstimmung mit 7 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.

 

Der Bezirksverordndetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 26. Sitzung am 16.01.2019 beschlossen:  

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

Rögner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 

 
 

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