Drucksache - 0928/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bis 31. März 2019 einen Bibliotheksentwicklungsplan der BVV vorzulegen, der berücksichtigt:
Durch den Entwicklungsplanung sollen Handlungsbereiche aufgezeigt, verbindliche Standards definiert und Ziele formuliert werden. Die Planung soll immer zwei Optionen ausweisen: 1.) gleiche finanziell und personelle Ausstattung wie bisher und 2.) konzeptionelle Möglichkeiten bei zusätzlichen Mitteln (wie derzeit durch das Land Berlin geplant). Die Planung soll unter umfassender Einbeziehung der Nutzer/-innen der Bezirksbibliotheken erfolgen.
Begründung:
Das Land Berlin plant bis zum 30. Juni 2019 (erster Zwischenbericht) eine Bibliotheksplanung unter Einbeziehung der Bezirke zu entwickeln. Bei den Bibliotheken handelt es sich um eine so genannte „freiwillige Leistung“ also um eine ureigene bezirkliche Handlungskompetenz. Wenn das Land verbindliche Standards plant, müssen diese Planungen durch Steglitz-Zehlendorfer Vorschläge maßgeblich beeinflusst werden, diese Ziele müssen durch Mitarbeiter/-innen und Nutzer/-innen erarbeitet und durch die Bezirkspolitik getragen werden.
Der Antrag wurde am 30.10.2018 in der 17. Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bis zum 31. März 2019 der Bezirksverordnetenversammlung die eigenen Ideen für eine Fortentwicklung des Bibliotheksentwicklungsplans vorzulegen, die berücksichtigen:
Durch den Entwicklungsplanung sollen Handlungsbereiche aufgezeigt, verbindliche Standards definiert und Ziele formuliert werden. Die Planung soll immer zwei Optionen ausweisen: 1.) gleiche finanziell und personelle Ausstattung wie bisher und 2.) konzeptionelle Möglichkeiten bei zusätzlichen Mitteln (wie derzeit durch das Land Berlin geplant). Die Planung soll unter umfassender Einbeziehung der Nutzer/-innen der Bezirksbibliotheken erfolgen.
Begründung: unverändert“
Die Überschrift wird geändert von „Bibliotheksentwicklungsplan erarbeiten“ in „Zukunft der bezirklichen Bibliotheken“.
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 16 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme bei 0 Enthaltungen angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des geänderten Antrages empfohlen.
Specht-Habbel Ausschussvorsitzende
Der Antrag wurde am 29.11.2018 in der 26. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bis zum 30. Oktober 2019 dem Fachausschuss schriftlich die eigenen Ideen für eine Fortentwicklung des Bibliotheksentwicklungsplans im Rahmen eines Zwischenberichts vorzulegen, die berücksichtigen:
Durch den Entwicklungsplanung sollen Handlungsbereiche aufgezeigt, verbindliche Standards definiert und Ziele formuliert werden. Die Planung soll immer zwei Optionen ausweisen: 1.) gleiche finanziell und personelle Ausstattung wie bisher und 2.) konzeptionelle Möglichkeiten bei zusätzlichen Mitteln (wie derzeit durch das Land Berlin geplant). Die Planung soll unter umfassender Einbeziehung der Nutzer/-innen der Bezirksbibliotheken erfolgen.
Begründung: unverändert“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrages in der geänderten Fassung empfohlen.
Buchta Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 25. Sitzung am 12.12.2018 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bis zum 30. Oktober 2019 dem Fachausschuss schriftlich die eigenen Ideen für eine Fortentwicklung des Bibliotheksentwicklungsplans im Rahmen eines Zwischenberichts vorzulegen, die berücksichtigen:
Durch den Entwicklungsplanung sollen Handlungsbereiche aufgezeigt, verbindliche Standards definiert und Ziele formuliert werden. Die Planung soll immer zwei Optionen ausweisen: 1.) gleiche finanziell und personelle Ausstattung wie bisher und 2.) konzeptionelle Möglichkeiten bei zusätzlichen Mitteln (wie derzeit durch das Land Berlin geplant). Die Planung soll unter umfassender Einbeziehung der Nutzer/-innen der Bezirksbibliotheken erfolgen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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