Drucksache - 0865/V
Ich frage das Bezirksamt:
1) Was sind die Gründe, weswegen das bezirkliche Wohnraumbündnis immer noch nicht wieder neu eingerichtet ist?
2) Wann rechnet das Bezirksamt mit der Wiedereinsetzung?
3) Wie bewertet das Bezirksamt die Dringlichkeit, hier endlich zu messbaren Erfolgen zu kommen?
Rainer Ziffels
Antwort des Bezirksamts:
Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,
die Kleine Anfrage Nr. 0865/V „Beginn des bezirklichen Wohnraumbündnisses“ beantworte ich wie folgt:
1) Was sind die Gründe, weswegen das bezirkliche Wohnraumbündnis immer noch nicht wieder neu eingerichtet ist? Am 29.11.2017 fand ein erstes Treffen zur Umsetzung des Beschlusses der BVV zur Gründung eines bezirklichen Wohnraumbündnisses mit Vertretern des Bezirkes statt. Es wurde dabei insbesondere thematisiert, weshalb die vorherigen Wohnraumbündnisse am Ende erfolglos waren. Die Arbeitsgruppen des letzten Wohnraumbündnisses haben gute Ergebnisse erzielt und Überlegungen entwickelt. Allerdings war in der entscheidenden Phase die Seite der Wohnungswirtschaft nicht mehr vertreten. Somit waren am Ende ausschließlich die Vertreter der Verwaltung und der Interessenvertretungen anwesend, was zu keinem, heute noch sichtbaren Ergebnis geführt hat. Als ersten Schritt zur Etablierung des neuen Wohnraumbündnisses wurde deshalb die Einbeziehung der bezirklichen Entscheidungsträger in den Prozess als zwingend beschrieben, um nicht wiederum engagiert Ergebnisse zu erzielen, die anschließend nicht umgesetzt werden. Als weitere wesentliche Bedingung für ein erfolgreiches Agieren wurde die Beteiligung der Wohnraumwirtschaft herausgearbeitet.
2) Wann rechnet das Bezirksamt mit der Wiedereinsetzung? Aktuell ist ein Treffen mit Frau Böhm und mir mit Vertretern der Wohnungswirtschaft in Vorbereitung. Dafür werden durch die Soziale Wohnhilfe die wichtigsten Vermieter im Bezirk ermittelt, um diese dann zu dem beabsichtigten Treffen einladen zu können. Ziel ist es, mit politischer Unterstützung die Wohnungsunternehmen zu einer Mitarbeit im Wohnraumbündnis zu bewegen. Gelingt dies nicht, erscheint eine erfolgreiche Wiederauflage des Wohnraumbündnisses fraglich.
3) Wie bewertet das Bezirksamt die Dringlichkeit, hier endlich zu messbaren Erfolgen zu kommen? Aktuell gibt es am gesamten Wohnungsbestand im Bezirk Steglitz-Zehlendorf einen Anteil von 72,9% an Mietwohnungen. Dem gegenüber sind die durchschnittliche Miethöhe und die Mietsteigerung in den vergangenen Jahren deutlich höher als der Berliner Durchschnitt. Von dieser Entwicklung sind folgende Personengruppen besonders betroffen: •Rentnerinnen und Rentner •Junge Erwachsene, in Ausbildung Befindliche oder Berufsanfänger •Junge Familien •Alleinerziehende und getrennt lebende Elternteile •Menschen, die durch eine psychische, körperliche Erkrankung oder Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind •Einzelne und Familien mit geringem Einkommen •Menschen, die (auch vorübergehend) auf Transferleistungen angewiesen sind •Flüchtlinge und Migranten Es besteht ein hoher Handlungsbedarf, um für die skizzierten Personengruppen (und Träger von Maßnahmen für diese Personengruppen) bezahlbaren Wohnraum im Bezirk in einem höheren Maße als bisher bereitstellen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Mückisch Bezirksstadtrat |
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