Drucksache - 0830/V  

 
 
Betreff: Situation an den Lankwitzer Grundschulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV KellermannBV Kellermann
Verfasser:Kellermann 
Drucksache-Art:Kleine AnfrageKleine Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.04.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Kleine Anfrage vom 16.04.2018
Schriftliche Beantwortung vom 26.04.2018

Ich frage das Bezirksamt:

 

1)        Wie schätzt das Amt die Situation in Lankwitz hinsichtlich der Einschulungen für das neue Schuljahr ein?

 

2)        Wie erklärt das Amt das zu geringe Schulplatz-Angebot an der Grundschule am Königsgraben und der Ludwig-Bechstein-Grundschule?

 

3)        Wie sieht die Situation an den Horten und Mensen für diese beiden Grundschulen aus?

 

4)        Welche Maßnahmen ergreift das Amt, um für das Schuljahr 2018/19 allen Schülerinnen und Schülern in Lankwitz einen Grundschulplatz anzubieten und welche Maßnahmen ergreift das Amt, um diesem Missstand in Zukunft zu begegnen?

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 16. April 2018

 

 

 

Jan Kellermann

 

 

Antwort des Bezirksamts:

 

 

Sehr geehrter Herr Rögner-Francke,

 

die Kleine Anfrage Nr. 0830/V „Situation an den Lankwitzer Grundschulen“ beantworte ich wie folgt:

 

1)   Wie schätzt das Amt die Situation in Lankwitz hinsichtlich der Einschulungen für das neue Schuljahr ein?

Im Ortsteil Lankwitz befinden sich folgende Schulen:

 

BSN

Name

Geplante Kapazität

Zu versorgende GSchüler

Wechsel- anträge in andere ESB

Anmeldungen aus eigenem ESB

Freie Plätze

06G20

Alt-Lankwitzer GS

75

61

11

50

25

06G21

Paul-Schneider-GS

100

121

39

82

18

06G27

GS am Königsgraben

87

80

3

77

10

06G28

Ludwig-Bechstein-GS

48

80

31

49

-1

Stand: 05.04.2018

 

In der Abarbeitung aller Anmeldungen ergibt sich zum 5.04.2018 ein positives Bild für den Ortsteil Lankwitz, so dass alle Kinder, deren Eltern eine Beschulung im Einzugsbereich der oben genannten vier Grundschulen wünschen, berücksichtigt werden konnten.

Die freien Plätze werden an Kinder vergeben, die die jeweilige Schule als 1. Wechselwunsch angegeben haben. Lediglich an der GS am Königsgraben können nicht alle Kinder von „außen“, d.h. Kinder, die von außerhalb des eigentlichen Einschulungsbereiches dorthin wechseln möchten, versorgt werden. Hier wird es zu 44 Ablehnungen kommen. Diese Kinder werden aber in der Regel an ihrer zuständigen Schule mit einem Schulplatz versorgt.

Die ausgewiesene Minderkapazität an der Ludwig-Bechstein-GS in Höhe von 1 Schülerin/Schüler wird dennoch an dieser GS versorgt werden können, da auch die Klassenfrequenzen auf über 24 hinausgehend erhöht werden können.

 

2)   Wie erklärt das Amt das zu geringe Schulplatz-Angebot an der Grundschule am Königsgraben und der Ludwig-Bechstein-Grundschule?

Beide Schulen können nach Ihren Raumkapazitäten mit 2,5 Zügen laufen, dies bedeutet, dass 15 Klassenräume zur Beschulung zur Verfügung stehen.

In der Ludwig-Bechstein werden derzeit 12 Klassen unterrichtet. Bei Bedarf können hier für drei Jahrgänge auch 3 Eingangsklassen mit einer Kapazität von 72 Plätzen jährlich bereitgestellt werden. Diese Kapazität wurde jedoch in den letzten Jahren von den Eltern nicht abgerufen.

Die GS am Königsgraben arbeitet in den Stufen 1 und 2 mit nicht homogenen Lerngruppen. Die genaue Platzzahl entscheidet sich im Frühjahr, wenn absehbar ist, ob alle Kinder nach zwei Jahren in die dritte Klasse wechseln oder einige Kinder drei Jahre in der Eingangsphase verweilen sollen.

In den Jahrgangsgemischten Klassen sind derzeit 6 Lerngruppen eingerichtet, die nachfolgenden Klassen mit jeweils zwei Lerngruppen, so dass insgesamt 14 Klassen unterrichtet werden.

Im kommenden Schuljahr werden dort 16 Klassen unterrichtet werden, da zwei 6. Klassen abgehen und drei 3. Klassen gebildet werden, sowie 87 Lernanfänger in der 1. Klasse beginnen.

Die Erhöhung der geplanten Aufnahmekapazitäten ist zum einem dem starken Jahrgang geschuldet. 77 Schülerinnen und Schüler aus dem eigenen Einschulungsbereich wollen an der GS am Königsgraben zur Schule gehen. Mit der zusätzlichen Klasse können nun auch noch 10 Geschwisterkinder die Schule besuchen, die sonst an ihrer zuständigen GS eingeschult werden müssten.

Wir tragen hier dem Elternwillen Rechnung.

 

3)   Wie sieht die Situation an den Horten und Mensen für diese beiden Grundschulen aus?

Beide Grundschulen sind entsprechend dem Berliner Schulgesetz offene Ganztagsschulen.

Die Eltern beantragen den Umfang der Betreuung beim Jugendamt. Alle Kinder, deren Eltern es wünschen und deren Bedarf vom Jugendamt bestätigt wird, erhalten einen Platz in der ergänzenden Förderung und Betreuung (ehem. Hort) in der benötigten Zeit von 6 Uhr bis 18 Uhr.

In räumlicher Hinsicht gibt es vom Schulträger keine Nutzungsbeschränkungen, sämtliche Räume der Schule stehen am Nachmittag der ergänzenden Förderung und Betreuung zur Verfügung, lediglich die Sporthallen werden ab 16 Uhr bevorzugt an Vereine vergeben.

Die tatsächliche Nutzung des Schulgeländes erfolgt in eigener Verantwortung der Schulleitung in Abstimmung mit dem Träger der Nachmittagsbetreuung.

Beide Schulen verfügen über Mensen, die vor gut 10 Jahren in die Bestandsgebäude integriert wurden. An beiden Standorten wird mehr Platz für die Mensen benötigt, um den Kindern eine räumlich und zeitlich angenehme Situation beim Mittagessen zu ermöglichen.

Dies ist heute nur sehr eingeschränkt zu verwirklichen.

Bei beiden Schulen wird im Zuge der für die Zukunft geplanten Gesamtsanierungen auch die Frage der benötigten Mensaflächen neu zu diskutieren sein.

 

4)   Welche Maßnahmen ergreift das Amt, um für das Schuljahr 2018/19 allen Schülerinnen und Schülern in Lankwitz einen Grundschulplatz anzubieten und welche Maßnahmen ergreift das Amt, um diesen Missstand in Zukunft zu begegnen?

Hier verweise ich unter anderem auf meine Antwort zu Frage 1.

Da alle Kinder, deren Eltern eine Beschulung im Einzugsbereich wünschten, versorgt werden konnten, konnte die Situation von Angebot und Nachfrage in enger Abstimmung zwischen Schulamt und der jeweiligen Schule für das kommende Schuljahr gelöst werden.

Wie in der Antwort zu Frage 2 bereits ausgeführt, könnte die Ludwig-Bechstein-GS darüber hinaus sofort für drei Jahre dreizügig Schülerinnen und Schüler aufnehmen.

Weiterhin hat das Bezirksamt sich bereits an die Schulaufsicht und an Herrn Staatssekretär Rackles gewandt und die Notwendigkeit des Freizugs des Gebäudes in der Gallwitzallee 116 (ehemals Kita) bereits zum kommenden Schuljahr deutlich gemacht, da diese Räume für die Grundschule am Königsgraben benötigt werden.

Dort sind derzeit Seminare zur Lehrerausbildung (schulpraktische Seminare) untergebracht.

Aufgrund der Gespräche mit der Senatsverwaltung geht das Bezirksamt aktuell davon aus, dass diese Räume bereits zum Schuljahr 2018/2019 wieder der Schule zur Verfügung gestellt werden können.

An der Alt-Lankwitzer Grundschule planen wir derzeit die bauliche Erweiterung auf 4 Züge.

Die Realisierung ist für 2024 geplant.

Im vergangenen Jahr hat Frau Taubert als neue Schulplanerin Ihre Arbeit begonnen. Ihre Aufgabe ist es, das Bevölkerungswachstum aus dem SIKo-Bericht und das Monitoring in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung zu nutzen, um die weitere Entwicklung der Schülerzahlen in Übereinstimmung mit den bereitgestellten Plätzen zu bringen. Dazu ist die weitere Bautigkeit, der Zuzug in Bestandswohnung und die Geburtenquote zu beobachten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Frank Mückisch

Bezirksstadtrat

 

 
 

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