Drucksache - 0818/V  

 
 
Betreff: Der Standort „Osteweg 63“ ist ungeeignet für die Errichtung von Modularen Unterkünften
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-FraktionAfD-Fraktion
Verfasser:Döhnert, Graffstädt 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.04.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur Empfehlung
05.06.2018 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 09.04.2018
Zurückziehung vom 05.06.2018

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Der Standort „Osteweg 63“ ist vollkommen ungeeignet für die Errichtung Modularer Unterkünfte. Die BVV lehnt diese Standortfestlegung des Senats ab und bestärkt das Bezirksamt in seinem Bestreben, auf dem Grundstück die geplante Sporthalle zu bauen.

 

Begründung:

 

Der Bezirk plant auf dem Grundstück seit längerer Zeit eine Sporthalle, die dringend benötigt wird. Eine Schule und eine Kita befinden sich in der Nachbarschaft. Darüber hinaus ist das Grundstück selbst nach Senatsvorgaben zu klein für die vorgesehene Bebauung mit Modularen Unterkünften.

 

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 09.04.2018

 

 

Für die AfD-Fraktion

 

 

DöhnertGraffstädt

 

 

Der Antrag wurde am 05.06.2018 in der 14. Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur beraten und von der Antrag stellenden Fraktion zurückgezogen.

 

 

Rolle, Oliver

Stellv. Ausschussvorsitzender

 
 

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