Drucksache - 0817/V  

 
 
Betreff: Milieuschutz: Voraussetzungen durch den Senat schaffen!
Status:öffentlichAktenzeichen:467/V
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU- und GRÜNE-FraktionCDU- und GRÜNE-Fraktion
Verfasser:Hippe, Steinhoff/Wojahn, Serowy 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Vorberatung
18.04.2018 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung
08.05.2018 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.05.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz­Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag vom 10.04.2018
BE StaplWi vom 08.05.2018
Beschluss vom 16.05.2018
Vorlage zur Kenntnisnahme vom 04.09.2018

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung heranzutreten und diese zu bitten zu prüfen, ob der berlineinheitlich für das Grobscreening zur Ausweisung von Milieuschutzgebieten von dieser bereitgestellte Kriterienkatalog sachgerecht auf Steglitz-Zehlendorf und die anderen Außenbezirke Berlins anzuwenden ist. Widrigenfalls wird die Senatsverwaltung gebeten, einen für die Außenbezirke geeigneten Kriterienkatalog zu erstellen, auf dessen Grundlage ein neues Grobscreening durchgeführt werden kann und ermittelt wird, ob weitere Untersuchungen zur Ausweisung von Milieuschutzgebieten in Steglitz-Zehlendorf notwendig sind. Gleichfalls mögen seitens der Senatsverwaltung die bisherigen Planungsräume auf ihre sachliche Berechtigung geprüft und gegebenenfalls verändert werden.

 

Begründung:

 

Das nach den Kriterien der Senatsverwaltung durchgeführte Grobscreening im Bezirk hat keine Anhaltspunkte für weitere Voruntersuchungen geliefert, so daß es danach keinen Anlaß gibt. Um auszuschließen, daß dies nur an fehlerhaften Kriterien liegt oder an falsch gezogenen Grenzen der Planungsräumen soll das Bezirksamt wie beantragt verfahren.

 

 

Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10. April 2018

 

r die Fraktion der CDUr die Fraktion Grüne 

 

HippeSteinhoff/WojahnSerowy

 

 

Der Antrag wurde am 08.05.2018 in der 16. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und bei einer Abstimmung mit 11 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 20. Sitzung am 16.05.2018 beschlossen:  

 

Das Bezirksamt wird ersucht, an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung heranzutreten und diese zu bitten zu prüfen, ob der berlineinheitlich für das Grobscreening zur Ausweisung von Milieuschutzgebieten von dieser bereitgestellte Kriterienkatalog sachgerecht auf Steglitz-Zehlendorf und die anderen Außenbezirke Berlins anzuwenden ist. Widrigenfalls wird die Senatsverwaltung gebeten, einen für die Außenbezirke geeigneten Kriterienkatalog zu erstellen, auf dessen Grundlage ein neues Grobscreening durchgeführt werden kann und ermittelt wird, ob weitere Untersuchungen zur Ausweisung von Milieuschutzgebieten in Steglitz-Zehlendorf notwendig sind. Gleichfalls mögen seitens der Senatsverwaltung die bisherigen Planungsräume auf ihre sachliche Berechtigung geprüft und gegebenenfalls verändert werden.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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