Drucksache - 0817/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung heranzutreten und diese zu bitten zu prüfen, ob der berlineinheitlich für das Grobscreening zur Ausweisung von Milieuschutzgebieten von dieser bereitgestellte Kriterienkatalog sachgerecht auf Steglitz-Zehlendorf und die anderen Außenbezirke Berlins anzuwenden ist. Widrigenfalls wird die Senatsverwaltung gebeten, einen für die Außenbezirke geeigneten Kriterienkatalog zu erstellen, auf dessen Grundlage ein neues Grobscreening durchgeführt werden kann und ermittelt wird, ob weitere Untersuchungen zur Ausweisung von Milieuschutzgebieten in Steglitz-Zehlendorf notwendig sind. Gleichfalls mögen seitens der Senatsverwaltung die bisherigen Planungsräume auf ihre sachliche Berechtigung geprüft und gegebenenfalls verändert werden.
Begründung:
Das nach den Kriterien der Senatsverwaltung durchgeführte Grobscreening im Bezirk hat keine Anhaltspunkte für weitere Voruntersuchungen geliefert, so daß es danach keinen Anlaß gibt. Um auszuschließen, daß dies nur an fehlerhaften Kriterien liegt oder an falsch gezogenen Grenzen der Planungsräumen soll das Bezirksamt wie beantragt verfahren.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10. April 2018
Für die Fraktion der CDUFür die Fraktion Grüne
HippeSteinhoff/WojahnSerowy
Der Antrag wurde am 08.05.2018 in der 16. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und bei einer Abstimmung mit 11 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrags empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 20. Sitzung am 16.05.2018 beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung heranzutreten und diese zu bitten zu prüfen, ob der berlineinheitlich für das Grobscreening zur Ausweisung von Milieuschutzgebieten von dieser bereitgestellte Kriterienkatalog sachgerecht auf Steglitz-Zehlendorf und die anderen Außenbezirke Berlins anzuwenden ist. Widrigenfalls wird die Senatsverwaltung gebeten, einen für die Außenbezirke geeigneten Kriterienkatalog zu erstellen, auf dessen Grundlage ein neues Grobscreening durchgeführt werden kann und ermittelt wird, ob weitere Untersuchungen zur Ausweisung von Milieuschutzgebieten in Steglitz-Zehlendorf notwendig sind. Gleichfalls mögen seitens der Senatsverwaltung die bisherigen Planungsräume auf ihre sachliche Berechtigung geprüft und gegebenenfalls verändert werden.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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