Drucksache - 0767/V  

 
 
Betreff: Verlängerung der Veränderungssperre 6-34B/44
Status:öffentlichAktenzeichen:450/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Empfehlung
10.04.2018 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
08.05.2018 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
16.05.2018 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz­Zehlendorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung vom 20.03.2018
Verordnung
Begründung
Lageplan
BE StaplWi vom 08.05.2018
Beschluss vom 16.05.2018

1.        Gegenstand der Vorlage:

Verlängerung der Veränderungssperre 6-34B/44
 

2.        Berichterstatter:

Bezirksbürgermeisterin Cerstin Richter-Kotowski

Das Bezirksamt hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen,

der Bezirksverordnetenversammlung den Entwurf der Rechtsverordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre 6-34B/44 vorzulegen. Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, über die Verordnung zur Verlängerung der Veränderungssperre 6-34B/44 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) zu entscheiden.

Auf den beigefügten Verordnungsentwurf einschließlich Übersichtsplan sowie Begründung wird verwiesen.

 

 

Cerstin Richter-Kotowski

Bezirksbürgermeisterin

 

 

Die Vorlage wurde am 08.05.2018 in der 16. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und bei einer Abstimmung mit 16 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 20. Sitzung am 16.05.2018 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen,

 

der Bezirksverordnetenversammlung den Entwurf der Rechtsverordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre 6-34B/44 vorzulegen. Die Bezirksverordnetenversammlung wird gebeten, über die Verordnung zur Verlängerung der Veränderungssperre 6-34B/44 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) zu entscheiden.

 

Auf den beigefügten Verordnungsentwurf einschließlich Übersichtsplan sowie Begründung wird verwiesen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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