Drucksache - 0630/V
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den Steglitz-Zehlendorfer Schulen die Raumbedarfe der einzelnen Schulen zu ermitteln und diese Meldungen in Zusammenhang mit den planerischen Flächenzuweisungen des Schulamtes zu setzen. Der Aufstellung soll auch zu entnehmen sein, wie viele Schüler derzeit an der jeweiligen Schule sind, wie die Anmeldezahlen der vergangenen Jahren waren und wie groß die derzeitigen Nutzungsflächen sind.
Darüber hinaus sollen die Bau-, Erweiterungs- und Sanierungsbedarfe je Schule genannt und diese in Zusammenhang mit den geplanten Maßnahmen des Bezirksamtes und des Landes dargestellt werden.
Das Bezirksamt wird ersucht, eine eigene Priorisierung bei den Maßnahmen vorzuschlagen und diese ebenfalls in seiner Zusammenstellung auszuweisen.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis 31. Juli 2018 im Rahmen einer Vorlage zur Kenntnisnahme zu berichten.
Begründung:
Die Befassung von mehreren Schulbitten zur Schaffung von mehr Raumkapazitäten und/oder zeitnahen Sanierungen hat aufgezeigt, dass es keine Vorlage gibt, die die erbetenen Daten im Zusammenhang darstellt. Diese benötigt die BVV, um Schulen gleichberechtigt und transparent zu betrachten. Es sollen nicht anhand politischer Kontakte bei Sanierungs- und Ausbaubedarfen Entscheidungen getroffen werden, sondern fachlich belegte Dringlichkeiten ausschlaggebend sein.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 06. Dezember 2017
Für die FDP-Fraktion
Ehrhardt
Der Antrag wurde am 02.01.2018 in der 9. Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den Steglitz-Zehlendorfer Schulen die Raumbedarfe der einzelnen Schulen zu ermitteln und diese Meldungen in Zusammenhang mit den planerischen Flächenzuweisungen des Schulamtes zu setzen. Der Aufstellung soll auch zu entnehmen sein, wie viele Schüler derzeit an der jeweiligen Schule sind, wie die Anmeldezahlen der vergangenen Jahren waren und welche Anmeldezahlen in den nächsten vier Jahren erwartet werden. Wie groß sind die derzeitigen Nutzungsflächen? Darüber hinaus sollen die Bau-, Erweiterungs- und Sanierungsbedarfe je Schule genannt und diese in Zusammenhang mit den geplanten Maßnahmen des Bezirksamtes und des Landes dargestellt werden.
Das Bezirksamt wird ersucht, eine eigene Priorisierung bei den Maßnahmen vorzuschlagen und diese ebenfalls in seiner Zusammenstellung auszuweisen.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis 31. Juli 2018 im Rahmen einer Vorlage zur Kenntnisnahme zu berichten.
Begründung: unverändert“
Der Antrag wird vertagt.
Rolle, Lars Ausschussvorsitzender
Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur wurde am 26.04.2018 in der 10. Sitzung des Ausschusses für Hochbau, Gebäude- und IT-Verwaltung beraten und bei einer Abstimmung mit 13 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Perduss Ausschussvorsitzende
Der Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur wurde am 05.06.2018 in der 14. Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den Steglitz-Zehlendorfer Schulen die Raumbedarfe der einzelnen Schulen zu ermitteln und diese Meldungen in Zusammenhang mit den planerischen Flächenzuweisungen des Schulamtes zu setzen. Der Aufstellung soll auch zu entnehmen sein, wie viele Schüler derzeit an der jeweiligen Schule sind, wie die Anmeldezahlen der vergangenen Jahren waren und welche Anmeldezahlen in den nächsten vier Jahren erwartet werden. Wie groß sind die derzeitigen Nutzungsflächen? Darüber hinaus sollen die Bau-, Erweiterungs- und Sanierungsbedarfe je Schule genannt und diese in Zusammenhang mit den geplanten Maßnahmen des Bezirksamtes und des Landes dargestellt werden.
Das Bezirksamt wird ersucht, eine eigene Priorisierung bei den Maßnahmen vorzuschlagen und diese ebenfalls in seiner Zusammenstellung auszuweisen.
Die Bezirksverordnetenversammlung fordert das Bezirksamt auf, dies im Rahmen des Schulentwicklungsplans bis zum 31.03.2019 durchzuführen und am Amtshandeln des Bezirksamtes orientierte Zwischenberichte zu geben.
Begründung: unverändert“
Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 19 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Dem federführenden Ausschuss wird die Annahme des Antrags in der geänderten Fassung empfohlen.
Rolle, Oliver Stellv. Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 04.10.2018 in der 24. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsmodernisierung beraten und wie folgt geändert:
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den Steglitz-Zehlendorfer Schulen die Raumbedarfe der einzelnen Schulen zu ermitteln und diese Meldungen in Zusammenhang mit den planerischen Flächenzuweisungen des Schulamtes zu setzen. Der Aufstellung, die Teil des Schulentwicklungsplans wird, soll auch zu entnehmen sein, wie viele Schüler derzeit an der jeweiligen Schule sind, wie die Anmeldezahlen der vergangenen Jahre waren und welche Anmeldezahlen in den nächsten vier Jahren erwartet werden. Wie groß sind die derzeitigen Nutzungsflächen? Darüber hinaus sollen die Bau-, Erweiterungs- und Sanierungsbedarfe je Schule genannt und diese in Zusammenhang mit den geplanten Maßnahmen des Bezirksamtes und des Landes dargestellt werden.“
Die Begründung wird gestrichen.
Bei einer Abstimmung wurde det Antrag mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme des Antrages in der geänderten Fassung empfohlen.
Dr. Bone-Winkel Stellv. Ausschussvorsitzende
Die BVV hat in ihrer 23. Sitzung am 17.10.2018 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, in Zusammenarbeit mit den Steglitz-Zehlendorfer Schulen die Raumbedarfe der einzelnen Schulen zu ermitteln und diese Meldungen in Zusammenhang mit den planerischen Flächenzuweisungen des Schulamtes zu setzen. Der Aufstellung, die Teil des Schulentwicklungsplans wird, soll auch zu entnehmen sein, wie viele Schüler derzeit an der jeweiligen Schule sind, wie die Anmeldezahlen der vergangenen Jahre waren und welche Anmeldezahlen in den nächsten vier Jahren erwartet werden. Wie groß sind die derzeitigen Nutzungsflächen? Darüber hinaus sollen die Bau-, Erweiterungs- und Sanierungsbedarfe je Schule genannt und diese in Zusammenhang mit den geplanten Maßnahmen des Bezirksamtes und des Landes dargestellt werden.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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