Drucksache - 0612/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, für das als „Parks Range“ bezeichnete Gelände in Lichterfelde-Süd bei der Planung der sog. „Grünen Mitte“/Lichterfelder Weidelandschaft inmitten des B-Plans 60-3 eine öffentliche Durchwegung sicherzustellen. Die Natur auf dem Gelände ist durch geeignete Maßnahmen zu schützen.
Begründung:
Die BVV schafft Planungs- und Baurecht für die Bürger des Bezirks Steglitz-Zehlendorf. In Lichterfelde-Süd fehlt es an Freizeit– und Erholungsflächen. Das Defizit könnte durch die auch nach § 35 bzw. § 37 Berliner Naturschutzgesetz längst überfällige Öffnung des Geländes ausgeglichen werden. Der Schutz der Tier- und Pflanzenwelt kann auf dem Gelände durch geeignete Abgrenzungen erfolgen.
Die weitere Begründung kann mündlich erfolgen.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 05. Dezember 2017
Für die SPD-Fraktion
SemlerKellermannMacmillan
Der Antrag wurde am 13.02.2018 in der 13. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft mit folgendem Ergebnis beraten:
Der Ausschuss hat mehrheitlich die Nichtbefassung wegen Unzuständigkeit beschlossen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Der Antrag wurde am 19.04.2018 in der 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau, Landschaftsplanung und Bürgerbeteiligung beraten und bei einer Abstimmung mit 4 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrags empfohlen
Döhnert Stellv. Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 20. Sitzung am 16.05.2018 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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